Aktuelle Verhandlungen wegen Seniorentagesstätte Hatzenbühl laufen

Veröffentlicht am 11.03.2009 in Pressemitteilung

Die deutliche Verbesserung des Angebots von Seniorentagesstätten im Landkreis Germersheim ist aus meiner Sicht zwingend nötig und ist mir als Sozialdezernent eine wirkliche Herzensangelegenheit“, so Sozialdezernent Strunk. Deshalb habe er in der jüngsten Vergangenheit zahlreiche Gespräche geführt u.a. auch zur Finanzierung der Erweiterung der Seniorentagesstätte in Hatzenbühl. Diese sollten jedoch erst veröffentlicht werden, wenn konkrete Ergebnisse feststehen.

In Kontakten mit den verschiedensten Ministerien wurde deutlich, dass eine finanzielle Förderung nur im Rahmen bestehender Förderprogramme und rechtlicher Vorgaben erfolgen könne. Dadurch hätten sich die Bemühungen auf das Ministerium für Inneres und Sport sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen fokussiert. Um eine Förderung über den Investitionsstock des Landes zu erhalten wurde der Umbau des Schwesternwohnheims von Seiten der Kreisverwaltung wie im Vorjahr auf Punkt 1 der Prioritätenliste für den I-Stock gesetzt. Zudem hat der Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Jockgrim, Uwe Schwind, erst vor wenigen Tagen einen erneuten Antrag an das Land auf einen Zuschuss gestellt. Da eine Landesförderung aus dem I-Stock für Kommunen, die über größeres Geldvermögen verfügen, rechtlich nicht möglich sei, habe Schwind auf die veränderte finanzielle Situation der Ortsgemeinde Hatzenbühl hingewiesen. So habe sich das Barvermögen der Ortsgemeinde u.a. aufgrund von Grundstückskäufen deutlich reduziert. Ob damit nun die Fördervoraussetzung erfüllt seien werde sich bei der nun statt findenden Prüfung zeigen. In einem Schreiben hat sich Sozialdezernent Strunk auch noch einmal für Förderung aus dem I-Stock und dem Konjunkturpaket II eingesetzt, wohl wissend, dass sich durch das Paket nur die zur Verfügung stehende Geldmenge erhöht hat, nicht aber die Fördervoraussetzungen und das Förderverfahren. Deshalb hat er angeregt zu prüfen, ob die noch vorhandenen Barmittel von Hatzenbühl nicht als der benötigte Eigenanteil der Kommune angesehen werden könnten, so dass die Kommune im Falle einer Förderung anschließend über keine Barvermögen mehr verfügen würde. Unabhängig davon hat sich Strunk auch nach alternativen Förderwegen erkündigt. Letzte Woche hat er dazu Vertreter von Pflegekassen, Heimaufsicht und Landesamt, gemeinsam mit Trägern von Seniorentagesstätten und interessierten Neuanbietern zu einem gemeinsamen Gespräch in die Kreisverwaltung eingeladen. Dabei wurde von AOK und Landesamt der Finanzierungsweg aufgezeigt, der in ganz Rheinland-Pfalz angewendet wird, aber in Hatzenbühl bisher nur ansatzweise erfolgt. Danach kann die Finanzierung alternativ wie folgt aussehen: die Kommune als Investor renoviert das ehemalige Schwesternhaus entsprechend den Bedürfnissen der späteren Mieter. Dies sind der ambulante Pflegedienst und die Seniorentagesstätte der Malteser, zwei rechtlich unabhängige Institutionen. Die Kommune refinanziert ihre Investitionen durch die Miete. Die Malteser ihrerseits refinanzieren ihre Mietausgaben im Falle des ambulanten Pflegedienst über die individuellen Pflegestufen der zu pflegenden Kunden und im Falle der Seniorentagesstätte über den mit der AOK und dem Landesamt auszuhandelnden Tagessatz der Tagesstättenbesucher. Hier würde derzeit von der Ortsgemeinde Hatzenbühl mit unter 60 Cent pro Quadratmeter eine nicht marktübliche Miete verlangt. Es wurde angeregt in gemeinsamen Gesprächen der Kreisverwaltung mit der Orts- und Verbandsgemeinde zu klären, wie die Gegenfinanzierung der kommunalen Investitionen alternativ durch eine marktübliche Miete erfolgen könnte. Die Gespräche werden derzeit koordiniert.

 
 

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