Rehak-Nitsche: Keine Umsatzsteuer auf Weiterbildungs-angebote. Rheinland-Pfalz setzt sich durch

Veröffentlicht am 12.02.2020 in Aktuell

Wörth, 07.02.2020

Wie Dr. Katrin Rehak-Nitsche mitteilt, setzt sich Rheinland- Pfalz damit durch, dass die Bundesregierung im aktuellen

Gesetzgebungsverfahren nicht weiter an ihrem ursprünglichen Plan festhält, für Weiterbildungsangebote eine Umsatzsteuer zu erheben. Rehak-Nitsche:

„Die Bundesregierung hatte vorgesehen, Bildungsmaßnahmen jenseits von Schule und Hochschule, die nicht eindeutig und direkt der beruflichen

Weiterbildung dienen, umsatzsteuerpflichtig zu machen. Aus meiner Sicht ein Unding. Dagegen habe ich mich in Mainz stark gemacht und freue mich, dass es Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg gelungen ist, durch eine Initiative im Bundesrat die entsprechende Passage streichen zu lassen.“

Auch die Landesregierung begrüßt den veränderten Gesetzentwurf, und dass damit die Teilhabechancen am sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. Wie Rehak-Nitsche jedoch in

der Antwort auf ihre kleine Kleine Anfrage an die Landesregierung mitgeteilt wurde, wird die Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen angesichts der europäischen Regelungen einer erneuten Prüfung unterzogen werden. Sie

wird die Entwicklungen also weiterhin intensiv begleiten. „Das Land Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, die Weiterbildungsangebote in den Bereichen Grundbildung, Alphabetisierung, politische Bildung sowie

Aufbau von Medienwissen und -kompetenzen weiterzuentwickeln, was sich auch in der Erhöhung der Landesmittel für den Weiterbildungsbereich im aktuellen Doppelhaushalt niedergeschlagen hat,“ so die Landtagsabgeordnete

aus dem Wahlkreis Germersheim, die weiterbildungspolitische Sprecherin der Landesregierung in Mainz ist. „Dabei spielen auch Inklusion und die Qualifizierung für ehrenamtlich Engagierte eine wichtige Rolle. Es freut mich,

dass die Volkshochschulen und anerkannten Weiterbildungsträger von Rheinland-Pfalz angeboten haben, ihre Expertise über ihre Dachverbände in dieses neue Gesetzgebungsverfahren einzubringen.“

 
 

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