08.12.2022 in Aktionen

Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition

 

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen ab. Wir lassen niemanden alleine.

Maßnahmen des ersten Entlastungspakets vom 23. Februar 2022

  • Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro im Jahr.
  • Erhöhung der Fernpendlerpauschale: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöhen wir die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
  • Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
  • Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
  • Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Davon profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer:innen, besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
  • Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen:

            o erweiterte Verlustverrechnung

            o Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr

            o Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr

            o Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

            o Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus

Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets vom 24. März 2022
Entlastungen für Bürger:innen

  • Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
  • Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang – von Juni bis August 2022 – 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).
  • ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Das 9-Euro-Ticket galt von Juni bis August 2022 für alle Bürger:innen in ganz Deutschland.

Stabile Energieversorgung durch Diversifizierung unserer Energiequellen

  •  Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Bundesregierung hat wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Erneuerbare Energien erhalten künftig Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Bereitstellung von Gas: Ausgefallene Gaslieferungen kompensieren wir durch neue Energiepartnerschaften und die Diversifizierung unserer Bezugsquellen. Bislang kam der größte Teil der Erdgas-Importe über Pipelines nach Deutschland. Gas kann aber auch in flüssiger Form (Liquified Natural Gas, LNG) per Schiff nach Europa und Deutschland gebracht werden. Deshalb hat die Ampel frühzeitig damit begonnen, schwimmende LNG-Terminals zu mieten. Zusätzlich treiben wir den Bau von LNG-Terminals an Land voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Wir füllen die Gasspeicher und treffen Vorsorge für den Winter. Anfang des Jahres waren die Gasspeicher kaum gefüllt. Das haben wir geändert und dafür gesorgt, dass die Speicher in-zwischen nahezu vollständig gefüllt sind.
  • Förderung von Wasserstoff: Wir beschleunigen den Hochlauf unserer Wasserstoffwirtschaft und bauen unsere internationalen Lieferpartnerschaften aus. Dazu werden wir auch verstärkt klimaneutralen Wasserstoff importieren.

Stärkung des Ordnungsrahmens

  • Entlastungen für Verbraucher:innen gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kund:innen weitergegeben werden.
  • Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu können.

Verringerung des Energieverbrauchs

  • Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilieneigentümer:innen werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.
  • Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.
  • Aufruf der Bundesregierung zum Energiesparen: Wir müssen aber auch Energie einsparen. Damit das gelingt, hat die Ampel die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. Mit Erfolg: Viele Haushalte und Unternehmen haben in den vergangenen Monaten den Energieverbrauch deutlich reduziert.

Maßnahmen des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022
Maßnahmen auf dem Energiemarkt

  • Hohe Zufallsgewinne abschöpfen: Viele Energieunternehmen erzielen wegen des Marktdesigns hohe unerwartete Gewinne, sogenannte Über- oder Zufallsgewinne. Diese schöpfen wir EU-weit ab, um eine Strompreisbremse zu finanzieren (siehe S. 4, Abwehrschirm vom 29. September 2022).
  • Anstieg der Netzentgelte dämpfen: Netzentgelte sind Teil der Strompreise und werden somit von den Verbraucher:innen getragen. Wir sorgen dafür, dass ihr Anstieg begrenzt wird.
  • Entlastung beim CO2-Preis: Die für Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Brennstoffe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Auch die Folgeschritte verschieben sich.

Entlastungen für Bürger:innen

  • Familien unterstützen: Wir erhöhen ab Januar 2023 Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen). Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.
  • Einmalzahlung für Studierende: Mit einer Energiepreispauschale von 200 Euro entlasten wir Studierende sowie Fach- und Berufsschüler:innen. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.
  • Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält einen zweiten Heizkostenzuschuss (415 für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro).
  • Einführung des Bürgergelds: Ab 2023 sorgt das Bürgergeld für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chancen. Der Regelsatz steigt um 53 Euro auf 502 Euro, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.
  • Einmalzahlung für Rentner:innen: Sie erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.
  • Weniger Sozialabgaben bis 2.000 Euro: Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.
  • Das Kurzarbeitergeld haben wir bis Ende 2023 verlängert. Es gilt weiterhin der erleichterte Zugang, zudem können auch Leiharbeitnehmer:innen die Unterstützung erhalten.
  • Abbau der kalten Progression: Um die Folgen der Preissteigerungen auszugleichen, passen wir die Einkommensteuertarife an. Das bedeutet: weniger Steuern und mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.
  • Wir führen ein Deutschlandticket für 49 Euro monatlich ein. Damit kann der ÖPNV in ganz Deutschland für beliebig viele Fahrten genutzt werden.
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern: Diese können als Inflationsausgleich gewährt werden und sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Dies gilt bis Ende 2024.
  • Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.
  • Die Home-Office-Pauschale wird verbessert und entfristet: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr (ursprünglich waren 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr geplant).
  • Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme senken wir bis Ende 2024 auf 7 Prozent.

Unterstützung für Unternehmen

  • Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert. Damit entlasten wird rund 9.000 Betriebe, die viel Energie benötigen.
  • Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert, darunter das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur Liquiditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm.
  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 auf 7 Prozent reduziert.

Maßnahmen des Abwehrschirms über 200 Milliarden Euro vom 29. September 2022

Soforthilfe Dezember

  • Private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Wärme im Jahr wird die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse.

Energiepreisbremsen

  • Gas- und Fernwärme-Preisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge (bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021). Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Gaseinsparen aufrechterhalten werden.
  • Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, den Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstun- den im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
  • Besondere Regelungen für Härtefälle: Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen wie z. B. Öl oder Holzpellets heizen und besonders belastet sind.
  • Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für ihren Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.
  • Parallel arbeitet die Bundesregierung an der Einführung eines befristeten Solidarbeitrags auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.

Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

 

20.09.2022 in Aktuell

Die Schulen in der Südpfalz erhalten 2,645 Mio. Euro aus dem Schulbauprogramm des Landesbildungsministeriums

 

Für den Um- und Neubau oder die Erweiterung der Schulgebäude kann die Südpfalz und weitere Schulträger in der Region mit einem Landeszuschuss von insgesamt 2,645 Mio. Euro rechnen. Das hat Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig bekannt gegeben.

 

28.07.2022 in Aktuell

Teuber zu Schulen der Zukunft: Mit Doppelstrategie ans bildungspolitische Ziel - Wichtiges Projekt des Koalitionsvertra

 

Anlässlich der heutigen Vorstellung der 45 neuen „Schulen der Zukunft“ erklärt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Sven Teuber: „Die rheinland-pfälzischen Schulen sind einem stetigen Wandel unterworfen: Während beispielsweise in früheren Jahrzehnten das Auswendiglernen und der stark lehrerzentrierte Unterricht im Fokus standen, haben sich die Schulen in Rheinland-Pfalz zu innovativen, modernen, sozialen, inklusiven, digitalen oder nachhaltigen Orten des Lernens und des Miteinanders entwickelt. Dieser Prozess ist fortdauernd und soll Stück für Stück von Vielen getragen zu einer weiteren Schulentwicklung führen. In diesem Sinne erfolgt nun der Startschuss für 45, Schulen der Zukunft‘. Sie machen sich exemplarisch auf den Weg und werden Konzepte mit ganz verschiedenen Schwerpunkten umsetzen – etwa zu Inklusion, Nachhaltigkeit, selbstgesteuertem oder auch klassenübergreifendem Lernen, aber auch zu Demokratie- und Partizipationsfähigkeit. Es ist bereichernd und motivierend, was die einzelnen Schulgemeinschaften erarbeitet haben. Es wird zukunftsweisend sein, welche neuen Wege die Schulleitungen und Lehrer*Innen mit der gesamten Schulgemeinschaft beschreiten. Die Ampel-Koalition verfolgt in diesem Sinne eine Doppelstrategie: Auf der einen Seite werden Prototyp-Schulen gefördert, auf der anderen Seite geht es um gute Rahmenbedingungen an allen Schulen.“

 

Weiter sagt Teuber: „Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass an den 45 Schulen nun Erfahrungen gesammelt und Konzepte entwickelt werden, die auch all den anderen Schulen in Rheinland-Pfalz zugutekommen. Das betrifft etwa die Frage, dass die Schulen der Zukunft moderne Lern- und Arbeitsbedingungen für Schüler*Innen und Lehrkräfte aufweisen müssen. In den Schulen müssen etwa Inklusion, Ganztag und Digitalisierung gelebt werden können; solche und weitere pädagogische Konzepte sind bei der anstehenden Modernisierung der Schulbaurichtlinie ebenfalls zu berücksichtigen. Denn die Unterrichtsinhalte benötigen auch entsprechende räumliche Möglichkeiten.“

 

Teuber betont: „Schulen der Zukunft können nur erfolgreich sein, wenn beim Schulentwicklungsprozess die verschiedenen Partnerinnen und Partner involviert sind – etwa die Gewerkschaften, die Verbände, der Landeselternbeirat, die Landesschüler*innenvertretung, Hochschulen und Kammern. Die vom Bildungsministerium gestartete Schulentwicklungsinitiative legt auf diese breite Beteiligung einen großen Schwerpunkt. Als SPD-Landtagsfraktion wollen wir den 45 Schulgemeinschaften, die sich vor Ort auf den Weg gemacht haben, sowie den auf Landesebene beteiligten Verbänden und Organisationen einen großen Dank aussprechen, sie auf ihrem Weg unterstützend begleiten und freuen uns schon auf viele Begegnungen im neuen Schuljahr. Vorher geht es aber an allen Schulen in die verdienten Sommerferien mit bester Erholung.“

 

 

22.07.2022 in Aktuell

SPD Fraktionsvorsitzender Nitsche kritisiert Finanzgebaren des Landkreises

 

Aufgrund der Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Kreistag, des Wörther Bürgermeisters Dr. Dennis Nitsche, hat Landrat Dr. Fritz Brechtel Auskunft zur Haushaltslage des Landkreises erteilt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion habe die hohen Investitionsplanungen des Landkreises von über 14 Millionen Euro beanstandet und lediglich rund 8 Millionen Euro zugelassen, so der Landrat. Damit ist der Kreishaushalt erheblich entlastet. Nitsche kritisiert, dass diese Information erst auf seine Nachfrage hin mitgeteilt wurde. „Die ADD hat den aufgeblähten Haushalt des Landkreises zusammengestrichen. Das ist eine vollständige Bestätigung unserer Kritik in den Haushaltsberatungen“, so Nitsche.

Auch etwas anderes werde damit deutlich: „Damit entlarvt sich die Erhöhung der Kreisumlage auf Antrag des CDU Fraktionsvorsitzenden Herrn Brandl als vollkommen unnötige, rein politisch motivierte Strafaktion gegen die Stadt Wörth“, so Nitsche. Brandl hatte – ohne jede Vorbesprechung im Kreisausschuss – in der Kreistagssitzung die Erhöhung der Kreisumlage vorgeschlagen. Mit 46,5% Prozent und einer Progression von 10% (zuvor 2,5%) sei diese eine im Landesvergleich horrend hohe Belastung für alle kreisangehörigen Kommunen. Die Stadt Wörth hatte gegen die Umlageerhöhung Klage angekündigt, da vor der Bemessung der Umlagehöhe die finanzielle Leistungskraft der Kommunen geprüft werden müsse. Dies sei angesichts des erst im Kreistag geäußerten Antrags von Herrn Brandl offenkundig nicht erfolgt. Weder das Verfahren sei korrekt, noch sei die Umlageerhöhung an sich erforderlich,  wiederholt Nitsche seine Kritik, die er bereits während der Haushaltsberatung erhoben hatte.

„Es geht nicht an, dass der Landkreis mit den Stimmen der Koalition einen übergroßen Schluck aus der Pulle nimmt, sich daran heftig verschluckt, und dann nichts weiter zu tun gedenkt“, findet Nitsche deutliche Worte. Er erwarte, dass der Landkreis die kreisangehörigen Kommunen unverzüglich entlaste, denn diese hätten erheblichen Finanzbedarf für ihre eigenen Aufgaben. Geradezu skandalös sei, dass der Landkreis seit dem Haushaltsbeschluss bis heute seit über einem halben Jahr keine Bescheide zur Erhebung der Kreisumlage versendet habe. Denn nur mit vorliegendem Bescheid sei es den Kommunen möglich, juristische Mittel einzulegen. „Der Landkreis bremst die juristische Überprüfung der Erhöhung der Kreisumlage bewusst aus“, kritisiert Nitsche. 

 

18.05.2022 in Aktuell

Corona-Sonderzahlung: Kreis Germersheim erhält 1,6 Millionen Euro

 

Der Kreis Germersheim erhält 1,6 Millionen Euro als einmalige Sonderzahlung zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Grundlage für die Verteilung ist das Landeshaushaltsgesetz. Darauf basierend werden den Kommunen in Rheinland-Pfalz Mittel in Höhe von 12,50 Euro je Einwohner (Stand 31. Dezember 2020) ausgezahlt. Insgesamt fließen 51,2 Millionen Euro an die Kreise und kreisfreien Städte im Land.

 

„Das ist ein starkes Zeichen der Wertschätzung für unsere Kommunen, denn diese haben während der Pandemie Herausragendes geleistet. Die Bewältigung der Krisen und ihrer Folgen war teils mit spürbaren Mehrausgaben verbunden. Diese werden so ausgeglichen. Wir hoffen nun, dass der Kreis die Mittel auch an die Kommunen weiterleitet, so wie es gedacht ist“, betonen die Landtagsabgeordneten Katrin Rehak-Nitsche und Markus Kropfreiter (beide SPD). „Mit der schnellen Umsetzung der Bundeszahlungen setzen wir unseren Kurs der Unterstützung der Kommunen konsequent um."

 

Ausgezahlt werden die Gelder vom 13. Mai an über das Landesamt für Jungend, Soziales und Versorgung. Bereits im Jahr 2020 hatte die SPD-geführte Landesregierung eine Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 102,4 Millionen Euro an Kreis und kreisfreie Städte geleistet.

 

02.05.2022 in Aktuell

Kreisvorstandes Germersheim

 

Heute geht ein Dank an das Team des Kreisvorstandes Germersheim. Wir haben uns heute endlich mal wieder „in echt“ zusammengesetzt, und es war ein sehr konstruktiver Austausch, der richtig Spaß gemacht hat. Es ist wirklich toll, mit so vielen klugen, engagierten und sympathischen Menschen arbeiten zu dürfen. Wir Packen wir es an!

#zukunftsfreude #bestekollegen #bestekolleginnen #familie #sozialdemokratie #ehrenamt #dankbarkeit

Reinhard Scherrer, Arnika Eck, Inge Volz, Jörn Stelzner, Monique Dinies, Ziya Yüksel, Leah Zoller, Markus Jäger-Hott, Markus Kropfreiter, Sebastian Ungeheuer

 

27.04.2022 in Aktionen

„Den Wandel der Arbeitswelt gemeinsam gestalten“

 

„Die Transformationsagentur Rheinland-Pfalz soll mit vielfältigen Unterstützungsangeboten für Beschäftigte, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger den fortschreitenden Transformationsprozess zu einem Erfolg verhelfen. Sie vernetzt, berät und unterstützt auf höchstem Niveau. Gleichzeitig übersetzt sie abstrakte Veränderungsprozesse in konkrete Handlungsoptionen. Damit wird Transformation greifbar, so dass alle beteiligten Akteure den Wandel der Arbeitswelt gemeinsam gestalten können.“...

 

13.04.2022 in Energie und Umwelt

„Wir gehen den Wandel mit voller Energie an“

 

Bätzing-Lichtenthäler und Guth begrüßen Schub für Erneuerbare Energie durch Fortschreibung LEP IV

„Mehr Raum für Windkraft und Photovoltaik: Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung kommen wir in Rheinland-Pfalz dem erklärten Ziel von 100 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 einen großen Schritt näher. Und gleichzeitig bauen wir die Abhängigkeit von russischen Energielieferungen bei hoher Versorgungssicherheit weiter ab.“ ...

 

15.02.2022 in Aktionen

Ab Wintersemester 2022/23 Studiengang “Digital Engineering” in Germersheim

 

Sowohl Stadt als auch Landkreis werden das Projekt durch Übernahme der Mietkosten für die Dauer von 5 Jahren unterstützen. Landrat und Bürgermeister hoffen auf die Zustimmung der Gremien nach erfolgter Beratung. Die Mietkosten belaufen sich auf Jährlich 40.000 Euro.

Für Abiturienten eröffnen sich damit neue Chancen auf ein attraktives Studium in engem Bezug auf technische Unternehmen in der Region und später auch auf attraktive Arbeitsplätze.

Das Land wird die Hochschule mit 300.000 Euro im Jahr bezuschussen. Auch diverse Südpfälzer Unternehmen sind an der Etablierung des Studiengangs interessiert und werden diesen ebenfalls finanziell unterstützen.

Bei dem Studiengang Digital Engineering handelt es sich um einen Praxisnahen Ingenieursstudiengang bestehend aus 7 Semestern, an der Schnittstelle zwischen Elektrotechnik und Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng.). Betreut wird der Studiengang von den Fachbereichen Angewandte Ingenieurwissenschaften (AING) aus Kaiserslautern und Informatik und Mikrosystemtechnik (IMST) aus Zweibrücken.

Als Standort ist das Gebäude der Sparkasse in Germersheim am Tournuser Platz vorgesehen. Auf Rund 500 qm finden Vorlesungen Stand, die zum Teil mit Streaming von den Standorten Kaiserslautern und Zweibrücken übertragen werden. Durch speziellen Einsatz von ARS (Audiance response systeme) soll gewährleistet werden, dass die Studierenden jederzeit Fragen stellen können und auch eine Beantwortung durch die Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Fachliche Ansprechpartner werden dennoch vor Ort in Germersheim sein.

Mit diesem Studiengang wird nicht nur ein wichtiger Meilenstein für den Standort Germersheim, sondern auch ein wichtiges Signal für alle Technikunternehmen in der Region geschaffen, so Markus Kropfreiter, der es insbesondere auch deshalb begrüßt, da er u.a. dem Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien angehört.

Interessierte können sich ab März via Mail an die Hochschule Kaiserslautern, Studienkoordinator M.Sc. Karl-Georg Kettering, für weitere Informationen und eine Beratung wenden. Am 15. März 2022, 16.00 Uhr findet eine Online Informationsveranstaltung statt. Anmeldungen hierfür sind per Mail unter
digital-engineering@hs-kl.de

 

02.02.2022 in Aktuell

Bätzing-Lichtenthäler und Stein begrüßen Schuldenabbau und Förderung für Kommune

 

„Die Haushaltspolitik der Landesregierung war und ist verantwortungsvoll und vorausschauend – auch und gerade in schwierigen Zeiten der Krise. Das trägt nun reichlich Früchte. Dass davon auch unsere Kommunen im besonderen Maße profitieren, dass sie gestärkt und Handlungsspielräume erweitert werden, zeigt einmal mehr, wie hoch unsere Wertschätzung ist.“ Mit diesen Worten kommentieren Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, und Markus Stein, haushaltspolitischer Sprecher, den von Finanzministerin Doris Ahnen heute verkündeten Überschuss von fast 2,3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2021.

 

„Dass die Landesregierung mit einem Teil der Einnahmen knapp 1,5 Milliarden Euro Schulden tilgt, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft“, sagte Bätzing-Lichtenthäler. „Ein genauso starkes Zeichen ist es, dass rund 750 Millionen unseren Kommunen zugutekommen. Kreise und Städte - und damit die Bürgerinnen und Bürger sehr direkt – werden von 250 Millionen Euro profitieren, die in ein Investitionsprogramm mit dem Schwerpunkt Klima und Innovation fließen. Das ist eine kräftige Investition in die Zukunftsfähigkeit. Das gilt auch für die rund 500 Millionen Euro, die für die geplante hälftige Übernahme der Liquiditätskredite zurückgelegt werden, die insgesamt zu einer Entlastung von bis zu 3 Milliarden Euro führen kann. Dafür werden wir gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER im kommenden Plenum den Grundstein mit einem Antrag auf eine nötige Verfassungsänderung legen.“

 

„Trotz der enormen Herausforderungen der Pandemie und der damit verbundenen mannigfachen Unterstützung beispielsweise der Kommunen ist es der Landesregierung gelungen, ein außerordentlich gutes Haushaltsergebnis zu erreichen. Ein Grund dafür ist der positive Sondereffekt der stark gestiegenen Steuereinnahmen. Unverzichtbare Basis ist allerdings die kluge und vorausschauende Haushaltspolitik“, sagte Stein. „Wie seriös und nachhaltig das Land wirtschaftet, zeigt sich auch daran, dass die 2020 aufgenommenen Notkredite zur Bewältigung der Pandemiefolgen bereits 2021 vorzeitig zurückgezahlt werden konnten.“

 

25.01.2022 in Aktuell

Markus Kropfreiter, MdL informiert: Unterstützung von Breitbandprojekten durch das Land fortgesetzt

 

Die mittelfristige Zielsetzung ist es laut Digitalisierungsminister Alexander Schweizer, Rheinland-Pfalz mit schnellerem Internet zu versorgen. Mitte 2021 konnten bereits 94,7 Prozent der Haushalte in Rheinland-Pfalz auf Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s zugreifen und 57,3 Prozent der Haushalte verfügten sogar schon über Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s.


Immer wieder kommt es bei diesen Projekten innerhalb der Kommunen beispielsweise durch Witterung, Bodenfunde, die immer weiter zunehmende Verknappung auf dem Tiefbaumarkt oder auch die Corona-Pandemie mit damit verbundenen Lieferschwierigkeiten zu Verzögerungen, denen es entsprechend entgegenzuwirken gilt. Für Landkreise und Gemeinden, die den Ausbau unter Einsatz von eigenen Mitteln und personellen und fachlichen Einsatz initiieren und begleiten, bedarf es somit Unterstützung Seitens des Landes.


Hierauf reagiert die Landesregierung flexibel und bedarfsgerecht im Sinne einer zügigen Umsetzung und gab Kommunen mehr Zeit zur Verwirklichung der Projekte, wodurch zugesagte Gelder länger als ursprünglich bewilligt zur Verfügung stehen. Entsprechend Änderungsbescheide, die bereits bewilligte Gelder auch für spätere Haushaltsjahre bestätigen, wurden nun u.a. auch für Projekte im Landkreis Südliche Weinstraße erlassen.
Diese belaufen sich auf ein Volumen von insgesamt 5.955.546,80 Euro. Es handelt sich hierbei um keine Neu- oder Nachbewilligung. Es werden lediglich aufgrund von Projektverzögerung Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Ferner findet ein stetiger Austausch des Ministers mit seinen Landkreisen und Gemeinden statt.

Markus Kropfreiter freut sich, dass mit diesen Landesmitteln dazu beigetragen werden kann, den Breitbandausbau im Land Rheinland-Pfalz fortzusetzen, denn nur mit vereinten Kräften kommen wir auch voran.

 

10.01.2022 in Aktionen

Markus Kropfreiter, MdL informiert: RLP kündigt Übernahme kommunaler Altschulden an!

 

Rheinland-Pfalz will Städte, Gemeinden und Landkreise von einem großen Teil ihrer
Schuldenlast befreien.

Wie bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs für 2022 im Landtag erklärt wurde, möchte das Land mit einem Kraftakt die drückende Schuldenlast der Kommunen in Rheinland-Pfalz abbauen. Damit geht eine langjährige Forderung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Rheinland-Pfalz in Erfüllung.

Grundlage für diese Entscheidung ist die Absichtserklärung der neuen Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern einen wesentlichen Beitrag bei der Entlastung der Kommunen von Altschulden zu leisten.


“Das ist der Schritt in die richtige Richtung, um vielen Kommunen ihre finanzielle
Handlungsfreiheit zurück zu geben, so Markus Kropfreiter”.

 

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Aktuelle Informationen

23.03.2024 09:27 Nord-Süd – Neu denken
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung „Nord-Süd – Neu denken“ eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten. Weiterlesen auf spd.de

22.03.2024 13:25 Eine starke Wirtschaft für alle – Eine moderne Infrastruktur für alle
Wir machen Politik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich. Quelle: spd.de

22.03.2024 12:24 Eine starke Wirtschaft für alle – Mehr Arbeitskräfte für unser Land
Wir wollen in Deutschland alle Potenziale nutzen. Das geht vor allem mit guten Arbeitsbedingungen und einfachen Möglichkeiten zur Weiterbildung. Zusätzlich werben wir gezielt Fachkräfte aus dem Ausland an. Quelle: spd.de

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