12.07.2021 in Aktuell

Ein Solargesetz für Rheinland-Pfalz als weitere Etappe auf dem Weg zur Klimaneutralität

 

Die regierungstragenden Fraktionen des rheinland-pfälzischen Landtags von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben heute in Mainz einen Gesetzentwurf für ein Landessolargesetz vorgestellt. Das Gesetz regelt die verbindliche Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern von überwiegend gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche sowie auf zu errichtenden Überdachungen von neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Die regierungstragenden Fraktionen werden das Gesetz in der kommenden Woche in das Landtagsplenum einbringen.

 

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Fraktionsvorsitzende der SPD, erläutert:

„Die Ampel-Koalition hat in ihrem Zukunftsvertrag Rheinland-Pfalz – 2021 bis 2026 das gemeinsame Ziel formuliert, dass bei Gewerbeneubauten und für neue Parkplatzflächen mit mindestens 50 Stellplätzen, für die nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird, eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gesetzlich vorgeschrieben wird. Bei Stellplätzen ist dieser über dem Parkraum anzubringen. Hierzu waren wir uns in der Ampel-Koalition einig, zügig die gesetzlichen Voraussetzungen zu schaffen. Mit der heutigen Vorlage des Entwurfs für ein Solargesetz für Rheinland-Pfalz haben wir Wort gehalten. Die Ampel arbeitet hier effizient und zügig. Ein gemeinsamer Beleg, wie wichtig uns der Weg zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz ist.“

 

Dr. Bernhard Braun, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Landtagsfraktion, sieht in dem Gesetz einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz:

„Das Solargesetz ist eine weitere wichtige Etappe auf dem Weg zu einem klimaneutralen Rheinland-Pfalz. Die Regierungskoalition hat sich zum Ziel gemacht, die Klimaneutralität des Landes zwischen 2035 und 2040 zu erreichen. Mit diesem Ziel ist Rheinland-Pfalz bundesweit Vorreiter. Um das zu schaffen, wollen wir die Stromerzeugung im Land bis 2030 vollständig auf Erneuerbare Energien umstellen. Dazu müssen wir die Windkraft im Land verdoppeln und die Solarenergie verdreifachen. Es gilt keine Zeit zu verlieren. Der derzeitige Zubau der Solarenergie reicht nicht aus, um den notwendigen Beitrag der Photovoltaik zur Klimaneutralität beizusteuern. Es ist deshalb gut, dass wir mit dem Solargesetz gleich zu Beginn der Wahlperiode weitere wichtige Potentiale für die Photovoltaik in Rheinland-Pfalz erschließen. Rheinland-Pfalz wird dann mit anderen Bundesländern gleichziehen, die bereits ähnliche Gesetze erlassen haben. Das ist ein guter nächster Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität, aber weitere Schritte werden folgen müssen.“

 

Philipp Fernis, Fraktionsvorsitzender der FDP, betont:

„Mit dem neuen Solargesetz folgen wir anderen Bundesländern, die bereits ähnliche Regelungen gefunden haben. Es ist völlig selbstverständlich, dass sich auch Rheinland-Pfalz am notwendigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Reduktion von Treibhausgasemissionen beteiligt. Dadurch leisten wir einen wertvollen Beitrag für das Erreichen der Klimaschutzziele. Dabei gehen wir einen Weg, der insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen nicht übermäßig belastet. Unsere Regelungen sorgen dafür, dass Solardächer dort entstehen, wo es sich auch wirtschaftlich lohnt. Damit verknüpfen wir ökologische und ökonomische Aspekte sehr sinnvoll miteinander. Zudem schaffen wir mit der Übergangszeit bis zum 1. Januar 2023 ausreichend Planungsvorlauf für die betroffenen Gewerbetreibenden.“

 

Hintergrund:

Der vorliegende Gesetzentwurf macht die Installation einer Photovoltaikanlage auf Dächern von überwiegend gewerblich genutzten Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche und auf zu errichtenden Überdachungen von neuen Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen verbindlich. Die Installation muss laut Gesetzentwurf für Bauanträge erfolgen, die nach dem 1. Januar 2023 bei den Unteren Baubehörden eingehen. Die Mindestfläche der Photovoltaikanlage beträgt dabei 60 Prozent der insgesamt geeigneten Dach- oder Stellplatzfläche. Ersatzweise kann eine Photovoltaikanlage oder solarthermische Anlage auch auf anderen Außenflächen des Gebäudes oder in dessen unmittelbarer räumlichen Umgebung eingerichtet werden. Die Fläche kann ebenso an Dritte verpachtet werden. Eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Dachbegrünung muss mit der Installation einer Photovoltaikanlage in Einklang gebracht werden.

Ausschlaggebend für die Anwendung des Gesetzes ist, dass eine ausreichend große Dachfläche mit ausreichend Sonneneinstrahlung vorhanden ist. Die Pflicht entfällt, sofern ihre Erfüllung sonstigen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht oder wenn für das Gebäude eine Nutzungsdauer unter 20 Jahren zu erwarten ist. Eine weitere Ausnahme liegt vor, wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht durch die eintretenden Erlöse erwirtschaftet werden können. Dies muss durch eine ergänzende Verordnung geregelt und im Einzelfall entschieden werden. Öffentliche Neubauten sind nur dann betroffen, wenn sie vorwiegend für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen sind. Schulen, Rathäuser und Schwimmbäder sind daher beispielsweise nicht betroffen.

Der Gesetzentwurf ermächtigt darüber hinaus das Klimaschutzministerium des Landes, weitere Details wie etwa Ausnahmetatbestände, technische Voraussetzungen oder die Vereinbarkeit mit der Dachbegrünung per Verordnung zu regeln.

 

02.07.2021 in Aktuell

Kita-Gesetz entspricht gesellschaftspolitischer Weiterentwicklung

 

Lingenfeld/Wörth 02.07.2021

Am 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Rheinland-Pfalz in allen Teilen in Kraft getreten. Die vollständige Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren war bereits am 1. Januar 2020 verwirklicht worden. Damit geht ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsschub in den Kindertagesstätten im ganzen Land einher. „Hohe Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Mehr Geld für Bildung, mehr Investitionen in unsere Kinder sind daher eine zentrale Forderung vieler politischer Parteien. Wo andere aber nur reden, machen wir Nägel mit Köpfen“, betonen die Abgeordneten Rehak-Nitsche und Kropfreiter (beide SPD). Anders als von Oppositionsseite suggeriert, funktioniert auch der Übergang im Großen und Ganzen sehr gut, wenn man bedenkt, welche grundlegenden Veränderungen das Gesetz mit sich bringt. „Das Gesetz ist ja nicht vom Himmel gefallen“ so die Rehak-Nitsche und Kropfreiter. „Seit mehr als einem Jahr berät das Landesjugendamt die Kreise und Kitas intensiv bezüglich der Umstellungen. Und natürlich sieht das Gesetz großzügige Übergangsfristen vor, die Jugendämtern, Trägern und den Kitas genug Zeit geben, um sich auf den Weg in die Zukunft zu machen. Man sollte dabei nicht vergessen, dass die Mehrheit der Kitas das Gesetz bereits jetzt in ihrer Infrastruktur problemlos umsetzen können, weil sie schon in den vergangenen Jahren neu gebaut, modernisiert, den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und für die Zukunft vorbereitet worden sind. Auch von den Eltern erreichen uns mehrheitlich sehr positive Rückmeldungen zu den neuen Standards.“

Bei dem Gesetz geht es darum, faire, gerechte und transparente Standards für Kitas im ganzen Land einzuführen. Es geht darum, mehr Personal und mehr Geld für die Kleinsten bereit zu stellen und den Eltern mehr Mitsprache zu gewähren. Es geht aber auch darum, Kitas den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. „Wir sprechen hier nicht nur von einer Strukturreform, sondern das Kita-Gesetz entspricht der gesellschaftspolitischen Weiterentwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte und passt die Kita-Landschaft den neuen Bedarfen an“, ordnen die Abgeordneten ein. „Wir leben nicht mehr in den 60-er Jahren, wo der Mann die Familie ernährt hat, die Frau für die Kindererziehung und den Haushalt zuständig und komplett abhängig war, weil sie nicht für sich allein sorgen konnte – schon gar nicht im Alter. Heutzutage kann jede Familie selbst entscheiden, wie sie die Verantwortung verteilt. Häufig sind beide Elternteile berufstätig, viele müssen es aus finanziellen Gründen sein, und diese Familien benötigen qualitativ hochwertige, flexible und moderne Kinderbetreuung von Anfang an.“ 

Wichtig ist den beiden Abgeordneten auch der mit dem Gesetz verbundene Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück inklusive Mittagessen. Er gilt ab dem 1. Juli 2021 und kann eingefordert werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe, für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen. Und weil das Jugendamt bei der Planung eine gewisse Toleranz braucht, zahlt das Land bis zu 20 Prozent unbelegter Plätze pro Jugendamtsbezirk mit. Der Stichtag, an dem die Zahl der Kinder in den Kitas erhoben wird, ist dabei der 31. Mai jeden Jahres. „Ist es nicht möglich, den Bedarf sofort zu decken, weil noch Umbauten oder ähnliches anstehen, kann eine Übergangsfrist von sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Dies allerdings nur, wenn klar belegt werden kann, wie der Ausbaupfad zur zeitnahen Schaffung der Kapazitäten aussieht“, betonen Rehak-Nitsche und Kropfreiter.

Die gesellschaftspolitische Bedeutung indes geht sogar noch weiter. Denn die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur für Familien mit kleinen Kindern wichtig. Sie ist auch später von großer Bedeutung, wenn es um die Berechnung der eigenen Rente geht. Momentan sind insbesondere Frauen von Altersarmut betroffen. Das neue Kita-Gesetz kann helfen, das künftig zu ändern.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro von Dr. Katrin Rehak-Nitsche unter der Telefonnummer: 07271 - 508 80 88 oder schreiben Sie eine Email: buero@rehak-nitsche.de

 

15.06.2021 in Aktuell

“GEMEINSAM ERLEBEN, ENTDECKEN UND LERNEN” - FAMILIENSOMMER 2021 FÜR FAMILIEN, KINDER UND JUGENDLICHE

 

Die Pandemie war nicht nur eine Herausforderung für das lernen, sondern auch für das Miteinander, den Austausch - die sozialen Aspekte, die Kita und Schule zu einem großen Teil für junge Menschen ausmachen, haben gelitten. Weil die Infektionszahlen es zulassen, geht Rheinland-Pfalz jetzt den ganz wichtigen Schritt in den Präsenzunterricht, um gemeinsames Lernen wieder zu ermöglichen. Neben der Förderung im Präsenzunterricht startet die Landesregierung ein Stark-Mach-Konzept mit zahlreichen Maßnahmen und zwar in der Schule, außerhalb der Schule und auch in den Ferien. Niemand soll zurückbleiben! Wichtig ist die kluge Verzahnung der Angebote vor Ort, um die vollen Potenziale auszuschöpfen. Das geht insbesondere an den Schnittstellen von der Kita zur Grundschule, zur weiterführenden Schule und bei Schülerinnen und Schülern, die kurz vor einem Abschluss stehen. In einer starken Partnerschaft steht die Landesregierung im Sinne der Kinder zusammen. Gemeinsam gestaltet die Landesregierung den Familiensommer 2021 und bietet Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit viel zu erleben, zu entdecken und zu lernen. Die Landesregierung stärkt dabei bestehende Angebote und Unterstützungsstrukturen und schafft neue Unterstützungsangebote.

Um Schülerinnen und Schüler bestmöglich zu fördern, stellt die Landesregierung 2021 für unterschiedliche Ansätze Landesmittel in Höhe von rund 80 Millionen Euro bereit. Das sind etwa 17 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Dazu kommen für die nächsten beiden Jahre rund 63 Millionen Euro aus dem Aktionsprogramm des Bundes. Davon alleine 49 Millionen Euro für den Abbau von Lernrückständen.

 

Folgende Maßnahmen sind seitens des Bildungsministerium es vorgesehen:

  • Die Ferienschule. In den Sommerferien 2021 werden Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis 9 in Deutsch, Mathematik und weiteren Fächern gestärkt. 

  • Mehr Sprachförderung durch mehr Feriensprachkurse. 

  • Ausweitung der qualifizierten Hausaufgabenhilfe.

  • Zusätzliche Lernangebote in Kooperation mit den Volkshochschulen.

  • Nachhilfepartnerschaften – etwa mit Corona School e. V. Und Haydee!

  • Mehr Landesförderung für die Ferienbetreuung in den kommenden beiden Jahren.

  • Stärkung des Freiwilligendiensts an Gastschulen: Mehr Landes- Und Bundesmittel für den Einsatz von mehr FSJ-lerinnen und FSJ-lern.

  • Deutlich mehr Mittel für Schulsozialarbeit an allgemein– und berufsbildenden Schulen.

  • Erheblich mehr Geld für Vertretungsverträge an Schulen.

  • Mehr Mittel für zusätzliche Lehr – und Lernmaterialien zur individuellen Förderung.

  • Im neuen Schuljahr will die Landesregierung eine Aktion zur Bewegungsförderung starten – denn auch Sport und Bewegung gehören zu gesunden Entwicklung.

 

27.05.2021 in Aktuell

Klaus Böhm verstorben

 

Mit großer Bestürzung haben wir vom Tod unseres Freundes, Genossen und Mitstreiters Klaus Böhm erfahren.

Wir sind traurig und fassungslos über diesen Verlust.

Klaus war nicht nur ein politisches ,Urgestein', eine Institution der pfälzer Sozialdemokratie, er war auch ein Mann der deutlichen Worte und der klaren Haltung.

Diskussionen, Politik ohne Leidenschaft - mit Klaus undenkbar.

Unsere Gedanken sind bei seiner Familie, seinen Freunden und allen die um ihn trauern.

Du wirst fehlen, Klaus.

 

18.02.2021 in Aktuell

Erleichterung in den Kitas: Landkreis sagt endlich die Fortführung der Sprachförderkäfte zu

 

Die SPD im Kreis Germersheim nimmt mit großer Erleichterung zur Kenntnis, dass nach Monaten der Unklarheit und der negativen Signale aus den Kreisverwaltungen endlich die Fortführung der Französisch-Sprachkräfte an den Kindertagesstätten zugesagt wurde. Eltern, Erzieher:innen und Kita-Leitungen, aber auch die SPD im Kreis Germersheim hatten sich dafür stark gemacht. Die Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche informiert regelmäßig die Beteiligten in Videokonferenzen über die tatsächlichen Möglichkeiten des neuen Kita-Gesetzes. 

Tatsächlich werden mit Inkrafttreten des Kita-Gesetzes mehrere zeitlich befristete Förderprogramme beendet – darunter auch die Förderung für Französisch an Kitas. Aber: Die dafür bislang eingesetzten Mittel werden nun dauerhaft über ein Sozialraumbudget vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Das ermöglicht die dauerhafte Beschäftigung der Französisch-Fachkräfte. Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Jugendämtern der Landkreise. Diese hatten teilweise in ihren Planungen zur Verteilung des Sozialraumbudgets keine Fortführung der Französisch-Angebote vorgesehen. Eine Richtigstellung seitens mehrerer SPD-Abgeordneter, u.a. Dr. Katrin Rehak-Nitsche, zur weiterhin selbstverständlich bestehenden Möglichkeit zur Fortführung der Französisch-Sprachangebote aus Mitteln des Sozialraumbudgets hatte jedoch für Klarheit gesorgt und offenkundig ein Einlenken bewirkt. „Ich bin sehr erleichtert, dass Landrat Brechtel nun endlich der Fortführung zugestimmt hat“, betont die Abgeordnete und Stellvertretende Kreisvorsitzende Katrin Rehak-Nitsche. 

Die entsprechende Mitteilung des Landrats erfolgte wenige Tage, nachdem die SPD-Fraktion im Kreis Germersheim eine Anfrage an den Landrat zur Sitzung des Kreisausschusses eingereicht hatte. Die SPD freut sich mit den Kita-Kindern, Eltern und Erzieher:innen sowie insbesondere den Sprachkräften, die nun weiterhin in Arbeit sein werden, über das Ergebnis. Und wir freuen uns mit unseren lieben Nachbarn im Elsass über das Fortbestehen dieses wichtigen, völkerverständigenden Angebots.

 

02.02.2021 in Aktuell

Regierungsprogramm der SPD Rheinland-Pfalz 2021-2026

 

Wir haben einen klaren Plan zur Bewältigung der Krise und für ein starkes und soziales Rheinland-Pfalz – heute und in Zukunft.

Dazu gehört eine starke Wirtschaft, gute und sichere Arbeit, moderne Bildung, gute Pflege, ein wirksamer und gerechter Klimaschutz und der Zusammenhalt in unserem Land.

All das haben wir in unser Regierungsprogramm für die kommenden fünf Jahre geschrieben: „Wir mit ihr. Für Rheinland-Pfalz. Regierungsprogramm 2021-2026“. Jetzt hier downloaden.

 

11.01.2021 in Aktuell

Aufforderung zur Teilnahme am Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digital

 

Die SPD hat folgenen Antrag an den Kreistag gestellt.

 

Begründung:

Die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein zentrales Handlungsfeld in dem im Oktober 2019 durch das Kabinett verabschiedeten „Klimaschutzprogramm 2030“, dessen maßgeblicher Erfolg durch die Umsetzung von Bund, Ländern und vor allen Dingen auch von den Kommunen abhängig ist. Die Bundesregierung hat dazu ein Förderprogramm aufgelegt, das Modellprojekte zur Stärkung des ÖPNV finanziell unterstützt.

Die SPD-Fraktion beantragt, dass sich der Kreis mit einem Förderantrag für ein“ 365-Tage/365-Euro Ticket“ an der Ausschreibung des BMVI beteiligt. Ein solches Ticket, kann maßgeblich zur Erhöhung der Attraktivität und zu einer verstärkten Nutzung des ÖPNV vor Ort beitragen, bei gleichzeitiger Reduzierung der C02-Emissionen durch Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV.

Die Reduzierung der CO2-Emissionen ist wesentlicher Bestandteil des vom Kreistag verabschiedeten Klimaschutzkonzeptes, somit wird ein entsprechender Förderantrag maßgeblich zum Erfolg dieses Konzeptes beitragen können.

 

Kosten:

Die Förderquote des Bundes beträgt 80 Prozent, eine Kumulierung mit Landesfördermitteln auf bis zu 95 Prozent der projektbezogenen Ausgaben ist zulässig.

 

09.12.2020 in Aktuell

SPD Fraktion und Kreisverband enttäuscht über unzureichende Unterstützung des Landkreises für Bäder

 

Nach der Entscheidung des Kreistags zur Förderung aller fünf Bäder im Kreis nur 500.000 Euro bereit zu stellen, zeigen sich die SPD-Fraktion im Kreistag und der Kreisverband sehr enttäuscht. „Der Landrat und andere Vertreter der Kreiskoalition haben sich über Monate als Heilsbringer für den Schwimmunterricht zelebriert – die nun beschlossene Förderung ist jedoch völlig unzureichend“, betont Dr. Dennis Nitsche, Kreistagsmitglied und Bürgermeister der Stadt Wörth am Rhein. „Alleine die Wörther Bäder erzeugen ein jährliches Defizit von 1,4 bis 1,6 Millionen Euro, hinzu kommt der akute, von Gutachtern nachgewiesene, Sanierungsbedarf zur Behebung der sicherheitsrelevanten Mängel in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro.“ Die Bäder werden intensiv genutzt von den weiterführenden Schulen des Kreises – die Nutzungszeiten der Schulen waren dem Landkreis bereits zu dessen Schwimmanalyse bereitgestellt worden. Darüber hinaus leisten die Wörther Bäder einen wichtigen Beitrag für den kreisweiten Katastrophenschutz, da das DLRG in Wörth trainiert und übt. Auch der Schwimmverein und der Triathlon-Verein haben überwiegend Mitglieder aus dem ganzen Kreisgebiet. „Die Bäder leisten eindeutig einen wesentlichen Beitrag für den gesamten Landkreis. Dass die teilweise vollmundigen Ankündigungen mancher Akteure für eine Unterstützung des Bäderbetriebs und der Sanierungen nun so dürftig ausfallen, ist eine große Enttäuschung“, so Nitsche.

 

Weiterhin werde es der Stadt alleine überlassen, diese finanzielle Bürde zu tragen, während der Kreis gleichzeitig über eine horrende Kreisumlage der Stadt das Geld entziehe. „Man kann nicht einerseits die Stadt Wörth finanziell schröpfen, und gleichzeitig sagen, sie solle auch noch alle Leistungen, die dem gesamten Kreis zu Gute kommen, selbst bezahlen.“ Auch bezahle die Stadt den vom Kreistag beschlossenen Zuschuss von 500.000 Euro für alle Kreisbäder über die Kreisumlage ohnehin selbst mit. Der faktische Beitrag des Kreises für die Bäder sei damit minimal.

 

Nitsche sieht einen Wortbruch der CDU, die sogar in Wurfsendungen in der Stadt Wörth sowie in sozialen Medien suggeriert hatte, dass sie sich für eine Unterstützung des Hallenbades stark mache. Von den nun von der Kreiskoalition aus CDU, FWG und Grünen beschlossenen 500.000 Euro Förderung für alle fünf Bäder im Landkreis würden absehbar nur rund 200.000 Euro auf die Wörther Bäder entfallen, also rund 100.000 Euro jeweils für den Badepark und für das Hallenbad. Dem stehen rund 1,5 Millionen Euro jährliches Betriebskostendefizit beider Wörther Bäder und die akuten Sanierungskosten für sicherheitsrelevante Mängel von 1,1 Millionen gegenüber. Es ist damit offenkundig, dass der Kreis nur einen nachrangigen, symbolischen Beitrag leistet. „Die Selbststilisierung von Landrat Brechtel und Fraktionsvorsitzendem Brandl als Helden des Schwimmunterrichts stürzt damit krachend zusammen“, kritisiert Nitsche. „Der zugesagte substanzielle Beitrag des Kreises kommt nicht.“ Der symbolische Beitrag des Kreises könne nur als erster kleiner Schritt in die richtige Richtung angesehen werden.

 

Nicht richtig sei zudem die Darstellung der CDU und der FWG, die im Kreistag vorgeschlagen hatte, dass der Kreis der Stadt rund 10 Millionen Euro an ausgeliehenen Mitteln aus dem Schulbau (Sanierung IGS) vorzeitig zurückzahlen solle, um damit die Bäderkosten zu bezahlen. „Diese Mittel stehen selbstverständlich vertraglich gesichert immer schon der Stadt Wörth zu. Das ist kein Entgegenkommen des Landkreises und vor allem: keine substanzielle Beteiligung des Landkreises an den Kosten der Bäder“, entlarvt Nitsche diesen Vorschlag als Nebelkerze der FWG. „Es ist bedauerlich, dass die Kreiskoalition über Blendwerk versucht, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die Illusion aufrecht zu erhalten, man engagiere sich für das Schwimmen im Kreis“, kritisiert Nitsche. Es sei nun offenkundig, dass es die Kommunen sind, die Wort halten und für Schulschwimmen, Vereine und Bürgerinnen und Bürger einstehen und in die Bäder investieren. „Wörth hält Wort“, bringt Nitsche es auf den Punkt.

 

03.12.2020 in Aktuell

Schwimmbäder im Kreis-Offener Brief der Kreistagsfraktion

 

Sehr geehrte Damen und Herrn Fraktionsvorsitzende der Kreiskoalition, 

liebe Ursel, sehr geehrte Frau Kloos, sehr geehrter Herr Brandl,

 

 

im Kreistag sind sich die Parteien einig, dass der Landkreis einen Beitrag leisten soll für die Schwimmfähigkeit der Menschen in unserer Region. Hierzu sind nun zwei, teilweise deckungsgleiche, Anträge vorgelegt worden:

 

1.     Dem Antrag der Kreiskoalition zufolge sollen 500.000 Euro in den Haushalt 2021 aufgenommen werden um strukturelle Unterstützung zu leisten. Bedauerlicherweise mit unbestimmtem Verhandlungsverfahren zwischen Landrat und Bürgermeistern, unkonkretem Verteilungsschlüssel und vagem Zeitpunkt. Der Antrag lässt sich zudem auf die Betriebskostendefizite bezogen verstehen, nicht jedoch bezogen auf Sanierungsmaßnahmen.

 

2.     Dem Antrag der SPD zufolge soll eine jährliche Unterstützung zu den Betriebskostendefiziten sowie paritätische Zuschüsse des Kreises für sanierungsbedürftige Bäder bereitgestellt werden. Damit reicht dieser Antrag deutlich weiter als derjenige der Kreiskoalition.

 

Die Stadt Wörth am Rhein hat sich, auf meinen Vorschlag hin, bereits mit einstimmigem, überparteilichem Beschluss des Stadtrates zur Übernahme der Sanierungskosten des Hallenbads bekannt. Allerdings ist mit diesem Beschluss die klare Erwartung verbunden, dass der Landkreis die Stadt Wörth nicht weiterhin alleine lässt – wie bislang seit Jahrzehnten. Eine paritätische Kofinanzierung durch den Kreis ist daher vorgeschlagen. (Dies entspricht inhaltlich dem SPD-Antrag.) 

 

Leider ist der Antrag der Kreiskoalition nicht hilfreich hinsichtlich der ganz konkreten Bewältigung der Lage der sicherheitsbedingten Schließung des Wörther Hallenbades, anders als der Antrag der SPD Fraktion im Kreistag. Diese paritätische Kofinanzierung ist im unbestimmten Antrag der Kreiskoalition nicht berücksichtigt. Wenn überhaupt würde aufgrund eines entsprechenden Beschlusses erst in vielen Monaten (und erst nach der Landtagswahl, könnte man vermuten) Geld in unzureichender Größenordnung fließen – zu spät und zu wenig für die unverzüglich erforderliche Sanierung. Im Vertrauen auf Ihre, des Landrats, sowie Frau Radwans Aussagen im Kreistag zu einer „substanziellen Beteiligung“ (wörtliches Zitat) des Landkreises an den Sanierungskosten des Hallenbads, hat die Stadt Wörth bereits mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen. Intensive Untersuchungen wurden in den letzten Wochen durchgeführt. Auch im Vertrauen auf ein Worthalten Ihrerseits, habe ich den Beschlussvorschlag in den Stadtrat eingebracht. (Die Parität der Kostenbeteiligung haben Sie nicht ausgesprochen, diese habe ich als konkrete Forderung dem Stadtrat vorgeschlagen, der Stadtrat ist dem einstimmig gefolgt.)

 

Mehrfach haben Sie, Herr Brandl, der Landrat, aber auch Frau Radwan und Vertreter der FWG sich zu den Bädern in den kreisangehörigen Kommunen bekannt und sich als Verfechter der Schwimmfähigkeit dargestellt. Sie, Herr Brandl, lassen sich sogar im anhängenden CDU-Wörth-Papier mit Foto und Zitat vernehmen und sagen öffentlich die Unterstützung des Kreises für das Wörther Hallenbad zu. In der Kreistagssitzung vom 7. September haben Sie, Herr Brandl, wie auch der Landrat und Frau Radwan, ebenfalls wörtlich von einem „substanziellen Beitrag“ des Kreises zur Sanierung des Wörther Hallenbads gesprochen. Ich möchte betonen, dass es in der Sitzung vom 7.9. nicht um generelle Strukturzuschüsse ging, sondern ganz konkret um die Zukunft des Wörther Hallenbads. Die Sitzung war öffentlich, mithin sind Ihre Aussagen bekannt. Es ist mir deshalb nicht verständlich, weshalb im Antrag der Kreiskoalition nun keinerlei Rede mehr ist von einer substanziellen Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen (zunächst im Wörther Hallenbad, aber gültig natürlich auch für alle anderen Bäder im Kreis, eine lex Wörth hat nie jemand gefordert). Ich komme nicht umhin, darin einen drohenden Wortbruch, mindestens aber den Versuch des Zurückrudern zu erkennen.

 

Um die Situation zu lösen und zu einem überparteilichen Konsens zu gelangen, schlage ich Ihnen vor, in der Kreistagssitzung einen gemeinsamen Antrag zu stellen. Inhalt:

 

-        Strukturbeitrag des Kreises zu den Betriebskostendefiziten der bäderbetreibenden Kommunen im Landkreis in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr (Hinweis: Defizit alleine der Wörther Bäder: 1,4 -1.6 Mio Euro) – dies entspricht dem Antrag der Kreiskoalition

-        Zuschuss des Kreises zu Sanierungskosten an kommunalen Bädern in Höhe von 35% der Kosten, maximal jedoch 350.000 Euro pro Bad – dies entspricht dem vielbeschworenen „substanziellen Beitrag“ und zumindest teilweise dem Antrag der SPD Fraktion. 

 

Mir ist bekannt, dass sich zumindest einzelne Mitglieder der Kreiskoalition diesem Kompromissvorschlag anschließen könnten, entsprechende Gespräche habe ich geführt. 

 

Mit diesem Vorschlag bleiben ich und die dabei beteiligten weiteren Kreistagsmitglieder ein gutes Stück hinter dem SPD-Antrag zurück – so wie es sich für einen beiderseitig akzeptablen Kompromissvorschlag gehört. Ebenso werde ich diesen Vorschlag gegenüber dem Stadtrat Wörth zu vertreten haben. Der Stadtrat tagt am 8. Dezember. Dies erscheint mir jedoch im Sinne einer einvernehmlichen Lösung im Sinne der schwimmsporttreibenden Vereine, der Bürgerinnen und Bürger im Kreis, dem Schulschwimmen und der Fairness der Lastenverteilung vertretbar. Im Gegenzug erwarte ich, dass auch die Kreiskoalition sich ein stückweit bewegt. Ich möchte ergänzend darauf hinweisen, dass dem Kreis erhebliche Kosten entstehen würden, wenn das Wörther Bad nicht wie geplant im September 2021 wieder in den Betrieb gehen würde – mindestens der Transfer der Abschlussklassen (Sport-LK) zu anderen Bädern wäre erforderlich, vom weitgehenden Unterbleiben des Schwimmunterrichts und dessen Folgen ganz zu schweigen, ebenso vom Ende der drei betroffenen Vereine. 

 

Vorstellbar für die SPD Fraktion wäre sogar, dem Kreishaushalt trotz größter Bedenken hinsichtlich zu hoher Investitionen und des erneuten kräftigen Personalaufwuchses zuzustimmen, sofern beim Thema Bäder eine Einigung erzielt werden könnte. Noch weiter können wir Ihnen die Hand kaum noch ausstrecken.

 

Die Stadt Wörth, die SPD Fraktion im Kreistag und ich als Bürgermeister stehen verlässlich zur beschlossenen Sanierung des Hallenbads in Wörth, wir respektieren die Beschlüsse des Stadtrats Wörth und erwarten weiterhin eine Beteiligung des Kreises. Sie haben diese angekündigt – stehen Sie nun auch dazu. Ich weise zudem daraufhin, dass die Kreisverwaltung nach inzwischen einem Jahr kein Ergebnis zu den Schwimmuntersuchungen/Strategie vorgelegt hat – und eine Antwort auf das Angebot der drei Kommunen mit Freibad, diese für den Schwimmunterricht zu nutzen, steht ebenfalls seit Jahresanfang aus.

 

Zur Transparenz habe ich die Vereine sowie die Presse in Kopie gesetzt, ebenso die Fraktionsvorsitzenden des Wörther Stadtrats und meine beiden Beigeordneten kenntnishalber. Ich danke den Vereinen an dieser Stelle für die klare Darlegung ihrer Position in anhängendem offenen Brief und der angekündigten Präsenz in/vor der Kreistagssitzung. 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für die SPD Fraktion im Kreistag

Dennis Nitsche

 

23.09.2020 in Aktuell

Land verlängert Hilfen für Vereine in Not

 

Der Schutzschild der Landesregierung für Vereine in Not geht im Jahr 2021 in die Verlängerung. Dies teilt die Landtagsabgeordnete Katrin Rehak-Nitsche mit. Vereine im Kreis Germersheim, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, können auch im nächsten Jahr Soforthilfen des Landes von bis zu 12.000 Euro beantragen. „Wir wissen, dass die Situation vieler Vereine auch im kommenden Jahr angespannt bleiben wird“, betont die Abgeordnete. Dies gelte insbesondere für Vereine, die ihr Vereinsleben durch Einnahmen aus Festen oder dem Betrieb einer Gaststätte finanzieren. „Wenn Miet- und Pachtkosten, Kredite oder Honorare weiterlaufen, kann für die Vereine eine sehr ernste Situation entstehen. Mit der Verlängerung des Soforthilfeprogramms durch die Landesregierung haben Vereine auch für das kommende Jahr Planungssicherheit“, hebt Rehak-Nitsche hervor. 

 

„Unser Vereine im Kreis Germersheim sind für unser Gemeinwesen unverzichtbar. Sie organisieren vor Ort gesellschaftlichen Zusammenhalt und prägen das sportliche, kulturelle und soziale Leben in den Gemeinden. Das starke zivilgesellschaftliche Fundament wollen wir auch in Krisenzeiten erhalten“, so Rehak-NitscheInsgesamt stellt die Landesregierung für das Vereinsprogramm 10 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kamen bis Ende Mai die Soforthilfen des Bundes. Über 500 Vereine haben Bund und Land während der Corona-Pandemie bisher mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. Dies entspricht einem Gesamtvolumen von rund 4 Millionen Euro, davon 350.000 Euro Landesmittel.

 

Antragsberechtigt für das Vereinsprogramm des Landes sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die infolge der Pandemie in eine existenzbedrohende Lage geraten sind. „Erfreulich ist, dass Vereine, die bereits Soforthilfen des Landes erhalten haben, für das Jahr 2021 eine erneute Förderung beantragen können.“  Voraussetzung sei, dass die finanzielle Notlage weiterhin anhalte, so die AbgeordneteAnträge können beim Landessportbund und den regionalen Sportbünden, der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz gestellt werden.

 

Weitere Informationen zum Schutzschild für Vereine in Not: www.wir-tun-was.rlp.de

 

02.07.2020 in Aktuell

Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche setzt sich weiter für Verbesserung des ÖPNV im Landkreis Germersheim ein

 

Der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einer besseren Taktung des ÖPNV hatte die Landtagsabgeordnete Rehak-Nitsche bereits im vergangenen Jahr veranlasst anzuregen, die im Zuge der Rheinbrückensanierung bereitgestellten Zusatzangebote im ÖPNV dauerhaft beizubehalten. 

Wie ihr Verkehrsminister Dr. Volker Wissing nun antwortete, hat der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV) in Abstimmung mit dem Ministerium erklärt, Zusatzangebote dort beizubehalten „wo eine entsprechende Nachfrage dies rechtfertigt und es fahrzeugseitig möglich ist“. Mehrere Kapazitätsverstärkungen auf den Bahnstrecken Neustadt – Karlsruhe und Germersheim – Karlsruhe sowie ein zusätzliches Zugpaar zwischen Germersheim und Karlsruhe könnten so weitergeführt werden.

Bezüglich der Beibehaltung zusätzlicher Kapazitäten am Morgen in Richtung Karlsruhe hat die AVG (Albtal-Verkehrs-Gesellschaft) zwar den zeitlich befristeten „Jokerzug“ einstellen müssen, aber zugleich angeboten, in dem 13 Minuten vorher fahrenden Stadtbahnzug die Sitzplatzkapazität von 100 auf 300 zu erhöhen, was einem gleich hohen Kapazitätsangebot entspricht und Kosten spart. Überdies wird dieser Zug in Wörth aufgeteilt in die Richtungen Karlsruhe Innenstadt und Hauptbahnhof.

Wie Wissing der Landtagsabgeordneten weiter mitteilte, stehe sein Haus in Abstimmung mit den verschiedenen Partnern, um ab Dezember 2023 das Angebot auf der Strecke Germersheim – Karlsruhe nochmals zu verbessern.

Rehak-Nitsche: „Überprüft wird derzeit, ob S-Bahn-Züge, die heute als Stadtbahn verkehren, künftig vertaktet direkt in den Karlsruher Hauptbahnhof einfahren könnten. Ziel des Landes und des ZSPNV sowie des Landes Baden-Württemberg ist es, ab Dezember 2023 ein durchgängig vertaktetes halbstündiges Angebot von Montag bis Freitag zwischen Karlsruhe und Germersheim anzubieten. Ich setze mich dafür ein, dass diese Verbesserung realisiert werden kann.“ 

 

27.04.2020 in Aktuell

Dezentrale Versorgung der Bevölkerung mit Bargeld aufrechterhalten

 

Die angekündigte Stilllegung von neun Bargeldautomaten der Sparkasse Germersheim-Kandel im Landkreis ist für die SPD-Fraktion nicht ohne Weiteres hinnehmbar. Die dezentrale Möglichkeit Bargeld abzuheben ist ein wichtiger Bestandteil der lokalen Daseinsvorsorge und muss für die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig zur Verfügung stehen. Wenigstens ein Mindestmaß an Service muss auch in kleinen Orten bereitgestellt werden, immerhin sind die kommunalen Gebietskörperschaften der Gewährträger der Sparkasse. Dass aus Gründen des geänderten Kundenverhaltens, der Niedrigzinspolitik der EZB und aufgrund von internationalem Wettbewerbsdruck das Filialnetz konsolidiert werden muss, ist verständlich. Kundinnen und Kunden in einzelnen Kommunen gänzlich von dieser Infrastruktur abzuschneiden hält die SPD-Fraktion aber nicht für sinnvoll. „Schorle und 3x Dosenwerfen ab morgen auf der lokalen Kerwe per PayPal? – in Zukunft wahrscheinlich, aber nicht von heute auf morgen. Daher ist eine dezentrale Versorgung mit kurzen Wegen zum Bargeld in allen Kommunen des Landkreises wichtig“, so Felix Werling, stellvertretender Fraktionsvorsitzender. „Insbesondere dort, wo zahlreiche Gewerbebetriebe oder Gastronomie vor Ort sind, wie beispielsweise im Altort von Wörth, ist zumindest ein Geldautomat unerlässlich. Die Sparkasse hat hier eine Prüfung dazu zugesagt.“, hebt Dr. Dennis Nitsche, Bürgermeister der Stadt Wörth und Kreistagsmitglied, die Bedeutung der lokalen Strukturen hervor.“ Die SPD-Kreistagsfraktion erwartet daher, dass die Sparkasse als kommunales Unternehmen nicht nur in Altwörth, sondern auch in den Ortsgemeinden Freckenfeld, Hördt, Schwegenheim, Kuhardt, Minfeld, Steinweiler, Hatzenbühl und Neupotz sowie in Weingarten die Beibehaltung von Geldautomaten wohlwollend prüft. 

Die Möglichkeit, sich gerade auch in kleineren Gemeinden mit Bargeld zu versorgen, Überweisungen zu tätigen und Kontoauszüge ausdrucken zu lassen, war bislang ein fester Bestandteil der dörflichen Infrastruktur. Allein aus Kostengründen in Zukunft darauf verzichten zu müssen, wird dem Wesen eines regionalen Geldinstituts nicht gerecht. „Der Mensch im Mittelpunkt – immer und überall“, so wirbt die Sparkasse Germersheim-Kandel immer noch auf ihrer Homepage. Dieser Slogan wird offensichtlich nicht mehr sehr ernst genommen. Fusionsgespräche werden geführt, die die Regionalität der Banken in Zukunft weiter aushöhlen. Das nahe liegendste wäre, die Sparkasse Germersheim-Kandel und die VR-Bank Südpfalz würden insoweit miteinander kooperieren, dass die noch vorhandenen Geldautomaten und die bankspezifische Infrastruktur von allen Bürgerinnen und Bürgern gemeinsam und ohne zusätzliche Gebühren genutzt werden könnten. Entsprechend der Presseverlautbarung der Sparkasse werden hierzu Gespräche mit der VR-Bank geführt. Besser wäre es gewesen, sich vorher miteinander zu verständigen und die Gespräche erfolgreich abzuschließen, bevor die Anpassung des Geschäftsstellennetzes im Verwaltungsrat beschlossen und verkündet wird.

 

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