Mindestlohn gegen Ausbeutung

Veröffentlicht am 01.11.2008 in Fraktion

SPD bringt zwei Gesetze gegen Lohndumping auf den Weg.
Die Lohnunterschiede zwischen Gering- und Besserverdienenden haben deutlich zugenommen. Laut einer aktuellen Studie des Institutes für Arbeit und Qualifikation (IAQ) sind Löhne von Minijobbern und Geringverdienern mit Vollzeitjobs bis zu 14 Prozent gesunken, während die Löhne in den oberen Einkommensgruppen um zehn Prozent gestiegen sind. Die SPD-Kreistagsfraktion sieht darin ein alarmierendes Zeichen und macht sich für einen flächendeckenden Mindestlohn gegen die gewachsene Lohnkluft stark.

Lohndumping trotz Wirtschaftswachstums
Wie die Studie der IAQ zeigt, sind die Lohnkosten im Niedriglohnbereich trotz eines realen Anstiegs des Wirtschaftswachstums in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. In den Bereichen außerhalb des gewerkschaftlichen Einflusses hat sich der Niedriglohnsektor besonders stark ausgedehnt. Dies verdeutlicht, dass abnehmender gewerkschaftlicher Organisationsgrad und der damit verbundene Verlust der tarifvertraglichen Gestaltungsmacht es Arbeitgebern ermöglicht, Dumpinglöhne zu zahlen.

Vollzeitjobs – aber nicht genug Lohn, um zu leben
„In Germersheim erhalten über 1.100 Personen „aufstockende Leistungen“, da ihr Lohn nicht reicht, um den Mindestbedarf zum Leben abzudecken“, so der 1. Kreisbeigeordnete Rainer Strunk in der Sozialausschuss-Sitzung des Landkreises. In Deutschland gibt es sogar rund 1,3 Millionen Geringverdiener mit steigender Tendenz. Das bedeutet, dass sie zum Leben auf staatliche Hilfe angewiesen sind. Mittlerweile beträgt der Anteil der dem Niedriglohnsektor zuzurechnenden Vollzeitbeschäftigung knapp 20 Prozent. „Das darf nicht sein. Menschen brauchen ihre Arbeit nicht nur, um Annerkennung und Wertschätzung zu erhalten, sie müssen von ihrem Lohn auch leben können!“ meint der SPD-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Uwe Schwind.

Mindestlöhne als konstruktive Ergänzung zur Tarifautonomie
Aus diesem Grund will die SPD Mindestlöhne einführen, um in jenen Branchen eine Untergrenze festzulegen, in denen eigene Tarifstrukturen nicht vorhanden oder nicht ausreichend sind. Klar ist, dass die Tarifautonomie nicht angetastet wird. Vielmehr soll sie um einen notwendigen Schritt ergänzt werden, der die Logik von Tarifverhandlungen auch dort durchsetzt, wo die Tarifpartner nicht handeln können.

Mindestlohn schon für 1,6 Millionen Menschen
Bisher konnte in der Bau-Branche, bei den Briefzustellern und den Gebäudereinigern ein Mindestlohn eingeführt werden und damit für 1,6 Milliarden Menschen eine Lohnuntergrenze gesichert werden. Acht weitere Branchen haben sich bereits für einen Mindestlohn ausgesprochen. Insgesamt werden so bald 3,4 Millionen Menschen einen fairen Lohn für ihre Arbeit bekommen. „Wenn unsoziale Unternehmen Niedriglöhne zahlen, die dann vom Staat aufgestockt werden müssen, entziehen sich diese Unternehmen ihrer Verantwortung“, legt der SPD-Kreisvorsitzende Jürgen Nelson den Finger in die Wunde.

Wie ist der aktuelle Stand?
Im Juli hat das Bundeskabinett die Novellierung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) sowie des Mindestarbeitsbedingungengesetz (MiArBG) beschlossen.
Die beiden Gesetze wurden in den Bundestag eingebracht. Sobald die Gesetze verabschiedet sind, bilden sie die Grundlagen für die Einführung eines Mindestlohnes in weiteren Branchen. Für Branchen, in denen mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Flächen- und Tarifverträge gebunden sind, wird das AEntG gesetzliche Grundlage sein. Sind in einer Branche weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bundesweit tarifgebunden, so gilt das MiArBG.

 
 

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