Aufgrund der Rolle rückwärts: Landkreise sollten betroffene Gastronomen schnellstmöglich entschädigen

Veröffentlicht am 16.05.2020 in Pressemitteilung

Entgegen der am 08. Mai erschienenen 6. Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus haben die beiden Kreisverwaltungen Germersheim und Südliche Weinstraße den Betreibern von Naturfreundehäusern, Sportheimen und Hüttenbetrieben mit Selbstbedienung zugesagt, dass diese ab Mittwoch, den 13. Mai, unter Einhaltung hygienischer Auflagen wieder öffnen dürfen. Am Morgen des Öffnungstages dann jedoch die böse Überraschung: die Kreisverwaltungen ziehen kurzerhand die Genehmigungen zurück und verweisen auf die bestehende Landesverordnung. 

Warum die beiden Landkreise in dieser Art agieren, ist für die beiden SPD-Kreisverbände nicht nachvollziehbar. Wir erwarten, dass die Kreisverwaltungen die Auflagen im Vorfeld prüfen  und erst dann den Betreibern von Gastronomiebetrieben mit Selbstbedienung eine entsprechende rechtssichere Aussage machen, auf die sie sich verlassen können. Es kann nicht im Interesse von Verwaltungen und politischen Entscheidern liegen, in die sowieso sehr angespannte Lage der Gastronomen noch mehr Verwirrung zu bringen.

Die Betreiber, die voller Vorfreude bereits Investitionen für Einkäufe, Hygienemaßnahmen und Personal getätigt haben, sollten für ihre Ausgaben von den Kreisverwaltungen entschädigt werden, die für diese Enttäuschung letztendlich auch die Verantwortung tragen. 

 

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