Kita-Gesetz entspricht gesellschaftspolitischer Weiterentwicklung

Veröffentlicht am 02.07.2021 in Aktuell

Lingenfeld/Wörth 02.07.2021

Am 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Rheinland-Pfalz in allen Teilen in Kraft getreten. Die vollständige Beitragsfreiheit für Kinder ab zwei Jahren war bereits am 1. Januar 2020 verwirklicht worden. Damit geht ein erheblicher Investitions- und Modernisierungsschub in den Kindertagesstätten im ganzen Land einher. „Hohe Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Mehr Geld für Bildung, mehr Investitionen in unsere Kinder sind daher eine zentrale Forderung vieler politischer Parteien. Wo andere aber nur reden, machen wir Nägel mit Köpfen“, betonen die Abgeordneten Rehak-Nitsche und Kropfreiter (beide SPD). Anders als von Oppositionsseite suggeriert, funktioniert auch der Übergang im Großen und Ganzen sehr gut, wenn man bedenkt, welche grundlegenden Veränderungen das Gesetz mit sich bringt. „Das Gesetz ist ja nicht vom Himmel gefallen“ so die Rehak-Nitsche und Kropfreiter. „Seit mehr als einem Jahr berät das Landesjugendamt die Kreise und Kitas intensiv bezüglich der Umstellungen. Und natürlich sieht das Gesetz großzügige Übergangsfristen vor, die Jugendämtern, Trägern und den Kitas genug Zeit geben, um sich auf den Weg in die Zukunft zu machen. Man sollte dabei nicht vergessen, dass die Mehrheit der Kitas das Gesetz bereits jetzt in ihrer Infrastruktur problemlos umsetzen können, weil sie schon in den vergangenen Jahren neu gebaut, modernisiert, den gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst und für die Zukunft vorbereitet worden sind. Auch von den Eltern erreichen uns mehrheitlich sehr positive Rückmeldungen zu den neuen Standards.“

Bei dem Gesetz geht es darum, faire, gerechte und transparente Standards für Kitas im ganzen Land einzuführen. Es geht darum, mehr Personal und mehr Geld für die Kleinsten bereit zu stellen und den Eltern mehr Mitsprache zu gewähren. Es geht aber auch darum, Kitas den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen. „Wir sprechen hier nicht nur von einer Strukturreform, sondern das Kita-Gesetz entspricht der gesellschaftspolitischen Weiterentwicklung der letzten Jahre und Jahrzehnte und passt die Kita-Landschaft den neuen Bedarfen an“, ordnen die Abgeordneten ein. „Wir leben nicht mehr in den 60-er Jahren, wo der Mann die Familie ernährt hat, die Frau für die Kindererziehung und den Haushalt zuständig und komplett abhängig war, weil sie nicht für sich allein sorgen konnte – schon gar nicht im Alter. Heutzutage kann jede Familie selbst entscheiden, wie sie die Verantwortung verteilt. Häufig sind beide Elternteile berufstätig, viele müssen es aus finanziellen Gründen sein, und diese Familien benötigen qualitativ hochwertige, flexible und moderne Kinderbetreuung von Anfang an.“ 

Wichtig ist den beiden Abgeordneten auch der mit dem Gesetz verbundene Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung am Stück inklusive Mittagessen. Er gilt ab dem 1. Juli 2021 und kann eingefordert werden. Das Jugendamt hat die Aufgabe, für ein bedarfsgerechtes Angebot zu sorgen. Und weil das Jugendamt bei der Planung eine gewisse Toleranz braucht, zahlt das Land bis zu 20 Prozent unbelegter Plätze pro Jugendamtsbezirk mit. Der Stichtag, an dem die Zahl der Kinder in den Kitas erhoben wird, ist dabei der 31. Mai jeden Jahres. „Ist es nicht möglich, den Bedarf sofort zu decken, weil noch Umbauten oder ähnliches anstehen, kann eine Übergangsfrist von sieben Jahren in Anspruch genommen werden. Dies allerdings nur, wenn klar belegt werden kann, wie der Ausbaupfad zur zeitnahen Schaffung der Kapazitäten aussieht“, betonen Rehak-Nitsche und Kropfreiter.

Die gesellschaftspolitische Bedeutung indes geht sogar noch weiter. Denn die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht nur für Familien mit kleinen Kindern wichtig. Sie ist auch später von großer Bedeutung, wenn es um die Berechnung der eigenen Rente geht. Momentan sind insbesondere Frauen von Altersarmut betroffen. Das neue Kita-Gesetz kann helfen, das künftig zu ändern.

Bei weitergehenden Fragen wenden Sie sich gerne an das Büro von Dr. Katrin Rehak-Nitsche unter der Telefonnummer: 07271 - 508 80 88 oder schreiben Sie eine Email: buero@rehak-nitsche.de

 
 

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