Geothermiekraftwerk in Schaidt – Sicherheit hat Vorrang

Veröffentlicht am 31.03.2010 in Energie und Umwelt

Im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Geothermiekraftwerk in Schaidt, hatte sich die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund an den zuständigen Wirtschaftsminister Hering gewandt.
Inzwischen hat die Abgeordnete eine Antwort auf ihre Fragen von Minister Hering erhalten.
In diesem Schreiben heißt es: Durch geeignete Auflagen in den Zulassungsverfahren könne eine Beeinträchtigung der Trinkwasservorkommen und Tiefbrunnen vor Ort ausgeschlossen werden. Dies zeigten unter anderem die jahrzehntelangen Erfahrungen der Erdölgewinnung im Raum Landau und Eich, bei der die gleichen Technologien angewandt wurden.

Was die bergrechtlich zu genehmigenden ewinnungsanlagen anginge, würden die erforderlichen Maßnahmen zum Lärmschutz nach dem Stand der Technik umgesetzt. Dadurch könnten die einschlägigen Grenzwerte sicher
eingehalten werden. In Bezug auf die Erschütterungen würde eine messtechnische Begleitung des Betriebes durchgeführt, sodass vor dem Auftreten wahrnehmbarer Schwingungen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden könnten. Minister Hering bezieht sich im Antwortschreiben auch auf die Produktionsanlage der Firma Harman-Becker in Schaidt.

Dazu heißt es in dem Brief: Die Produktionsanlage der Firma befinde sich in einem erdbebengefährdeten Bereich der Zone I, gegen deren seismische Auswirkungen empfindliche Anlagen abgesichert sein sollten.

In der Zone I seien natürliche Erdbeben bis zu der Intensität 7 jederzeit möglich. Durch die hydrothermale Geothermie seien solche Intensitäten aber nicht zu erwarten.

Bei dem in Landau aufgetretenen Beben der Magnitude 2,7 wurden in verschiedenen Bereichen des Stadtzentrums Intensitäten bis maximal 5 wahrgenommen. In Schaidt solle daher eine messtechnische Begleitung vorgenommen werden, sodass vor dem Auftreten von wahrnehmbaren
Schwingungen geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. Und weiter schreibt Minister Hering an die Abgeordnete Schleicher-Rothmund:

Die Ergebnisse der von Ihnen angesprochenen Gutachten im Zusammenhang mit der Expertengruppe des MUFV (Ministerium für Umwelt, Forschung und Verbraucherschutz) zielen in erster Linie auf die Bestimmung der Herdtiefe der seismischen Ereignisse vom August/September 2009 in Landau ab.

Auf die Frage von Schleicher-Rothmund, warum nicht erst die Ergebnisse der Gutachten zu Landau abgewartet würden, antwortet der Minister, dass diese zunächst keine Auswirkungen auf die Erschließung hydrothermaler Ressourcen hätten. Sie diene alleine der lückenlosen Beweiskette zur Verursachung der seismischen Ereignisse durch den Betrieb des Geothermiekraftwerkes.

Das Projekt Schaidt, so weiter im Brief, befinde sich, im Gegensatz dazu, erst in der Aufsuchungsphase. Zunächst sei lediglich das Niederbringen einer Bohrung geplant, bei der aber mit keinen wahrnehmbaren seismischen Ereignissen zu rechnen sei, schrieb Minister Hering abschließend. Die Landtagsabgeordnete Schleicher-Rothmund kommentiert das Antwortschreiben des Ministers folgendermaßen:“ In der ganzen Diskussion um die Geothermie in Schaidt sind für mich zwei Dinge wichtig und auseinander zu halten. Ein solches Projekt sollte dem Wohle der Bevölkerung dienen aber keinesfalls gegen den Willen der Menschen durchgesetzt werden. Die Sicherheit hat bei allen Abwägungen absoluten Vorrang. Zum anderen müssen auch die besonderen Bedingungen in Schaidt berücksichtigt werden.
Dazu gehört nicht nur die Fragestellung der Trinkwasservorkommen und der Nähe zur Wohnbebauung, sondern auch die Nähe des geplanten Geothermieprojekts zu Harman-Becker. Es muss ausgeschlossen sein, dass
durch Lärm oder Erschütterung der Werksbetrieb gestört und damit die Arbeitsplätze gefährdet werden“, so die Landtagsabgeordnete abschließend.

Bergrecht muss modernisiert werden

Inzwischen hat sich die Abgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund an den Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion Volker Kauder gewandt und eine Modernisierung des Bergrechtes angemahnt. Hintergrund ist die Anwendung des Bergrechtes bei der Zulassung von Geothermie-Kraftwerken.

In ihrem Schreiben an Kauder führt Schleicher-Rothmund aus, dass es nicht sein könne, dass kommunale Gremien sich gegen einen Standort für ein Geothermie-Kraftwerk aussprächen, weil er zum Beispiel zu nah an der
Wohnbebauung liege, diese Absage aber letztlich keinerlei Einfluss auf die Genehmigung habe. So habe es den kommunalen Gremien beim Geothermie-Kraftwerk in Schaidt nichts genutzt, sich gegen das Kraftwerk im
Gewerbegebiet Schaidt auszusprechen, da nach Gesetzeslage kein gemeindliches Einvernehmen erforderlich sei.
Auch sei es nicht nachvollziehbar, dass es keinerlei öffentliche Beteiligung gebe. Auch wenn eine öffentliche Beteiligung durchaus Diskussionen auslöse, müsse eine Demokratie in der Lage sein, solche Diskussionen führen zu können. Und dies zu einem frühen Zeitpunkt, damit nicht nachher die bauwilligen Firmen zur Durchsetzung ihres Projektes sich auf die im Verfahren bereits entstandenen Kosten berufen könnten.

Schleicher-Rothmund in dem Brief: „Das Bergrecht bedarf hier dringend einer Anpassung, d.h. einer Demokratisierung und Modernisierung“.
Es sei klar, dass die Sicherung unserer Energieversorgung von übergeordneter Bedeutung sei. Das Bergrecht, das auch bei der Geothermie Anwendung fände sei mit einem hohen Durchsetzungsinstrumentarium ausgestattet.
Schleicher-Rothmund befürworte die erneuerbaren Energien, einen Energiemix und die Nutzung der Geothermie. Der Oberrheingraben biete für die Nutzung dieser Energieform gute Voraussetzungen. “Die Sorgen vor Erdbeben, die durch Bohrungen verursacht werden, sind groß und müssen ernst genommen werden“ so Schleicher-Rothmund. Ein solch ernsthafter Umgang mit den Betroffenheiten der Menschen umfasse auch die Beteiligungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren.
„Die Diskussion um das Atommülllager Gorleben macht deutlich, dass das Bergrecht gezielt zur Vermeidung von Bürgerbeteiligung eingesetzt wird. Denn dort soll beim Genehmigungsverfahren das Bergrecht und nicht das Atomrecht Anwendung finden und dies ganz offensichtlich, weil das Atomrecht Bürgerbeteiligung vorsieht, das Bergrecht aber nicht“ so die Abgeordnete.
„Wer mündige Bürgerinnen und Bürger mit Freude an der demokratischen Teilhabe haben möchte, sollte ihnen das Gefühl von Ohnmacht in Genehmigungsverfahren ersparen“ heißt es in dem Brief. „Von daher plädiere ich für eine Änderung des Bergrechtes„ so die Abgeordnete. Auch die Landesbehörden haben angesichts dieses Bundesgesetzes wenig Spielraum, da das Gesetz hier keinen Spielraum für Ermessen zuließe. Wenn ein Antrag auf Zulassung eines Betriebplanes die Voraussetzungen zur Zulassung erfülle, müsse zugelassen werden (§ 55 Bergbaugesetz). Dies sei so dem Gesetz als aber auch der ständigen Rechtssprechung zu entnehmen.

 

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