Eröffnung eines Schlecker-XL-Marktes in Wörth

Veröffentlicht am 31.03.2010 in Arbeit

Mit der Eröffnung eines XL-Schlecker-Marktes in Wörth setzt die Firma Schlecker ihren kaltschnäuzigen Kurs im Umgang mit Arbeitnehmerrechten fort.
Versetzung in weiter gelegene Märkte und/oder verschlechterte Arbeitsbedingungen im neuen XL-Markt, das ist die Methode mit der die Firma Schlecker Gewinnoptimierung vor allem auf dem Rücken von berufstätigen Frauen macht. Im neuen Markt wird der neue bzw. alte Job dann für weniger Geld, ohne Weihnachtsgeld, ohne Urlaubsgeld, längere Arbeitszeit und wesentlich weniger Urlaub angeboten.

Ganz offensichtlich wird hier ein Schlupfloch der Gesetzgebung hemmungslos ausgenutzt. Von daher ist es dringend geboten dieses Schlupfloch der Gesetzgebung unverzüglich zu schließen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat mit ihrer Bundesratsinitiative gegen die Verdrängung oder Ersetzung von Stammbelegschaften durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern unter Wahrung des Grundsatzes „Gleiche Arbeit – Gleiches Geld“ vom vergangenen Freitag eine notwendige Initiative ergriffen. Es wäre ein erster Erfolg gewesen, wenn dieser Initiative zugestimmt worden wäre. Bedauerlicherweise wurde der Antrag in die Ausschüsse verwiesen. Gewisslich nicht das richtige Signal an die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Ort.
Bleibt zu hoffen, dass der rheinland-pfälzische Bundesrats-Antrag mit seinem klaren Forderungskatalog in den Ausschüssen nicht weichgespült wird.

Zum Hintergrund:
Kernfunktion der Leiharbeit ist die kurzfristige Bewältigung von Auftragsspitzen oder Vertretungen. Leiharbeit wurde durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 2003 erstmalig tariflich geregelt und sollte sich zu einer normalen Tarifbranche entwickeln. Anders als von Gesetzgeber vorgesehen, wurde diese Regelung missbraucht, um über Tarifverträge Niedriglöhne zu ermöglichen. Alle tariflichen Einstiegslöhne in der Leiharbeit liegen im Niedriglohnbereich. Durch die Lohndumping –Konkurrenz der „christlichen“ Gewerkschaften steht der Gleichbehandlungsgrundsatz nur noch auf dem Papier. Jeder achte Leiharbeiter ist trotz Vollzeittätigkeit auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. Zunehmend gehen Unternehmen dazu über, Stammbelegschaften durch Leiharbeitnehmer zu ersetzen.
Mehr dazu auch auf der Hompage/Aktuelles von Barbara Schleicher-Rothmund.

 

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