Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden landesweit drei Millionen Euro für die Modernisierung und Sanierung von Touristinformationen bereitgestellt, wie Wirtschaftsminister Hendrik Hering in Mainz mitgeteilt hat. „Die Touristinformationen sind ein wichtiges Aushängeschild für unsere Städte und Gemeinden und für viele unserer Gäste ein wichtiges Eingangstor bei ihrem Aufenthalt im Land“, betonte Hering. Mit über 21 Millionen Übernachtungen und mehr als sieben Millionen Gästen im Jahr trägt der Tourismus entscheidend zur Wirtschaftskraft in Rheinland-Pfalz bei. Die jährlichen Umsätze liegen bei rund 6,2 Milliarden Euro. Etwa 190 000 Arbeitsplätze werden so gesichert.
„Wesentliche Grundlage für diesen Erfolg ist neben der Landschaft, dem Wein und den Kulturgütern des Landes auch eine gute touristische Infrastruktur“, so der Minister. Um diese Aufgaben zu erfüllen, müssten die Touristinformationen mit qualifiziertem Personal ausgestattet sein und in der baulichen Substanz und in der Ausstattung einen einladenden Eindruck machen. In vielen Kommunen besteht dabei Änderungsbedarf. Im Rahmen des Konjunkturprogramms II werden die Voraussetzungen für Verbesserungen geschaffen. Ein Schwerpunkt liegt dabei in einem erleichterten Zugang zu Touristinformationen für mobilitätseingeschränkte Menschen. Mit dem demographischen Wandel werden immer mehr Reisegruppen auf ein hohes Maß an Barrierefreiheit und Service angewiesen sein. Eine Verbesserung in diesem Bereich ist damit in sozialer Hinsicht geboten und wirtschaftlich vernünftig. Die Antragsfrist für die Kommunen läuft zunächst bis zum 15. Mai 2009. Sofern die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht im ersten Antragsverfahren benötigt werden, sind weitere Anträge zugelassen. Förderfähig ist die Modernisierung und Sanierung von Touristinformationen in Rheinland-Pfalz. Dazu gehören vor allem Maßnahmen in den Bereichen „barrierefreie Zugänglichkeit“ und „Energiesanierung“, darüber hinaus auch bauliche Maßnahmen im Außenbereich und Ausstattungskosten. Förderfähig sind Investitionen, die zwischen dem 15. Februar 2009 und dem 31.12.2010 begonnen werden und bis zum 31.12.2011 abgeschlossen sind. Die förderfähigen Bruttokosten einer Maßnahme müssen mindestens 25 000 und können höchstens 300 000 Euro betragen. Der Fördersatz beträgt in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Standortkommune der Touristinformation zwischen 60 und 90 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind nur Projekte, deren Finanzierung nicht aus anderen Programmen gesichert werden kann und deren Finanzierung in den kommunalen Haushalten bisher nicht vorgesehen war (Zusätzlichkeitsprinzip). Der kommunale Eigenanteil kann durch Bundes- und Landesmittel vorfinanziert werden. Die Förderregelungen werden in Kürze auf der Homepage des Wirtschaftsministeriums (www.mwvlw.rlp.de) im Internet eingestellt. Informationen auch unter Tel. 06131 / 16-2214