Konjunkturprogramm II

Veröffentlicht am 23.02.2009 in Wirtschaftspolitik

Umsetzung des Konjunkturpaketes II in Rheinland-Pfalz Die Bundesregierung hat am 27.01.2009 ein Investitionsprogramm mit einem Volumen von 14 Mrd. € beschlossen. 10 Mrd. € hiervon sind für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder vorgesehen. Auf das Land Rheinland-Pfalz entfallen von diesen Finanzhilfen des Bundes auf den Förderschwerpunkt Bildungsinfrastruktur rund 304,7 Mio. € und auf den Förderschwerpunkt Infrastruktur rund 164,1 Mio, €, insgesamt also 468,8 Mio. € (§ 2 ZuInvG i. V. m. § 1 W - ZuInvG).

Unter Berücksichtigung der vom Land und den Kommunen aufzubringenden Kofinanzierungsanteile von zusammen 25 % (insgesamt rd. 156,3 Mio. €) stehen für die Bildungsinfrastruktur damit 406,3 Mio. € und für den Bereich der sonstigen Infrastruktur 218,8 Mio. €, zusammen 625,1 Mio. € zur Verfügung. Der Bund stellt die Finanzhilfen über das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (ZuInvG) sowie eine Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung dieses Gesetzes (W - ZuInvG) zur Verfügung, in dem auch die entsprechenden Fördervorgaben geregelt sind. Zur Mittelbereitstellung wird die Landesregierung einen Zukunftsinvestitionsfonds Rheinland-Pfalz einrichten, in den sowohl die Mittel des Bundes (468,8 Mio. €) als auch Mittel des Landes (156,3 Mio. €) fließen werden, die zur Finanzierung des Landesanteils und zur Vorfinanzierung der kommunalen Anteile dienen. Die im Sonderprogramm des Landes „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren" dann umzusetzenden Projekte können durch Mittel aus diesem Fonds jeweils bis zu 100 % der förderungsfähigen Kosten finanziert werden. Der kommunale Eigenanteil wird unabhängig von der Finanzkraft des Zuweisungsempfängers auf Antrag durch Landesmittel zinslos vorfinanziert. Die für den kommunalen Eigenanteil gewährten Mittel sind dann ab dem Jahr 2012 linear verteilt innerhalb von vier Jahren zurückzuzahlen. Die Gesamtmittel von 625,1 Mio. € sollen im Sonderprogramm des Landes „Für unser Land: Arbeitsplätze sichern - Unternehmen unterstützen - nachhaltig investieren" entsprechend den Vorgaben des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der diesbezüglichen VV umgesetzt werden.

 

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