Sehr schmallippig und teilweise fast schon zynisch lesen sich die Antworten der DB AG auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund zu den Einnahmen der Deutsche Bahn Station & Service AG betreffend das Bahnhofstationspreissystem. Schleicher-Rothmund wollte wissen, wie viel Geld die DB Station & Service AG für den Bahnhof Germersheim bekommt.
Einzig die Grundpreise je Halt für die Stationsbenutzung werden von der Bahn genannt, demzufolge wird eine Summe von 9,95 € je Halt in Germersheim gezahlt. Dieser Betrag ergibt sich aus der Kategorisierung des Bahnhofs Germersheim, der in die Kategorie 3 eingeteilt ist und damit ein Nahverkehrsknoten mit Fernverkehrshalt ist.
„Aber bei den Gesamteinnahmen lässt sich DB Station & Service AG nicht in die Karten schauen“, so Schleicher-Rothmund weiter.
Hier wurden der Landesregierung von der DB Station & Service AG keine Informationen zur Verfügung gestellt. „Dieses Schweigen spricht Bände, wenn man sich dann noch die Pressemeldung aus der Rheinpfalz vom 04.03.10 zu den Rekordgewinnen der Bahn aus dem staatlich finanzierten Schienennetz vor Auge führt.“
Richtig zynisch ist aber die Feststellung der Bahn, dass das Empfangsgebäude des Bahnhofs Germersheim nicht benötigt werde. Von daher gingen die Kosten für das Empfangsgebäude nicht in die Stationspreiskalkulation ein. Ein Bahnhof, wie der in Germersheim, der als Nahverkehrsknoten mit Fernverkehrshalt eingestuft ist, braucht sehr wohl anständige Schutzmöglichkeiten für die Bahnreisenden.
Die Stationspreise dienen zur Deckung der Kosten für Unterhaltung, Instandhaltung und Abschreibung. In Germersheim kommt von diesem Geld ganz offensichtlich so gut wie nichts an, sonst würde sich unser Bahnhof anders präsentieren.
Die Informationsverweigerung der Bahn lässt durchaus den Schluss zu, dass die Bahn mit unserem Bahnhof noch Kasse macht. Einziger Trost hierbei ist es, dass die Bundesnetzagentur entschieden hat, dass die Entgelte des Stationspreissystems der DB Station & Service AG nicht mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften vereinbar und damit ungültig sind. Dies wird u. a. damit begründet, dass die Herleitung der Entgeltkomponenten intransparent sei und es im bundesweiten Vergleich zu einer Ungleichbehandlung der Zugangsberechtigten komme.
„Im Übrigen teile ich die Meinung der Landesregierung die es begrüßen würde, wenn es der DB Station & Service AG gelänge, einen Geschäftspartner für einen personenbedienten Verkauf von Fahrscheinen im Empfangsgebäude des Bahnhofs Germersheim zu finden, damit dieses für die Reisenden wieder geöffnet werden kann,“ so Schleicher-Rothmund abschließend.