„KIPKI fördert Klimaschutz und Kommunen kraftvoll“ – Viel Zuspruch für das Konzept „Klimaschutz für alle“

„Mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation – kurz KIPKI – gelingt der Landesregierung ein kraftvoller Doppelschlag. Zum einen erfolgt mit den 250 Millionen Euro eine spürbare Förderung des Klimaschutzes im Land. Zum anderen wird die kommunale Familie zusätzlich zum reformierten und gewachsenen kommunalen Finanzausgleich und der milliardenschweren Befreiung von Liquiditätskrediten erneut äußerst nachhaltig gefördert. Beides, Klimaschutz und kräftige Kommunen, sind Ziele, für die auch wir als SPD-Fraktion uns permanent einsetzen. Von daher können wir KIPKI nur ausdrücklich begrüßen.“ So kommentiert Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Vorsitzende der SPD-Fraktion, den heute von der Landesregierung beschlossenen und vorgestellten Entwurf zum Landesgesetz.

 

„Den Mix aus Pauschalförderungen und Wettbewerb ist gerecht und innovativ“, führte Bätzing-Lichtenthäler aus. Denn: Von KIPKI profitieren alle Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, kreisfreie und -angehörige Städte sowie Landkreise durch eine Pauschalförderung - Ortsgemeinden über die Verbandsgemeinden, die deren Projekte bei einer Antragstellung berücksichtigen. Am zweiten Teil, dem Wettbewerb, können sich Kommunen, kommunale Unternehmen, Joint Ventures mit kommunaler Beteiligung sowie privatwirtschaftliche Unternehmen beteiligen. Bei Letzteren sind die Zustimmung der Kommune und ein überragendes kommunales Interesse erforderlich. Für Ortsgemeinden gibt es einen eigenen Förderstrang.

 

„Aus Sicht der SPD-Fraktion ist hervorzuheben, dass KIPI einen Förderschwerpunkt bei Maßnahmen im Bereich Kitas und Schulen sowie an kommunalen Begegnungsorten wie Dorfgemeinschaftshäusern oder Freizeiteinrichtungen setzt. Das stärkt den Gedanken ,Klimaschutz für alle‘“, so Bätzing-Lichtenthäler. „Gerade beim Klimaschutz ist es wichtig, möglichst vielen Menschen möglichst niedrigschwellige Möglichkeiten aufzuzeigen – beispielsweise mit sogenannten Balkonkraftwerken. Denn klar ist: Viele kleine Schritte ergeben einen großen Fortschritt – das gilt auch und gerade beim Kampf gegen den Klimawandel.“

 

Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Koalition

Seit Russlands völkerrechtswidrigem Angriff auf die Ukraine befinden wir uns im Ausnahmezustand. Russland benutzt Energie als Waffe. Wir tun alles dafür, dass Energie bezahlbar bleibt und alle gut durch den Winter kommen. Mit Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, drei Entlastungspaketen mit einem Volumen von fast 100 Milliarden Euro und einem Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro federn wir die steigenden Energiekosten und die Folgen für Verbraucher:innen sowie für Unternehmen ab. Wir lassen niemanden alleine.

Maßnahmen des ersten Entlastungspakets vom 23. Februar 2022

  • Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli: Dadurch spart ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden 133 Euro im Jahr.
  • Erhöhung der Fernpendlerpauschale: Rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöhen wir die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.
  • Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger:innen, Azubis und Studierende: Der Zuschuss wird automatisch ohne Antragstellung ausbezahlt und beträgt für eine Person 270 Euro; bei zwei Personen 350 Euro und bei jeder weiteren Person je 70 Euro. Studierende und Azubis erhalten einmalig 230 Euro.
  • Einmalzahlung von 100 Euro für Bedürftige: Davon profitieren vor allem Menschen, die Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beziehen.
  • Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat für von Armut betroffene Kinder: Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung helfen wir damit denjenigen Kindern, die besondere finanzielle Unterstützung brauchen.
  • Höherer Grundfreibetrag: Der steuerfreie Anteil des Einkommens steigt von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro.
  • Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags um 200 Euro auf 1200 Euro. Der erhöhte Freibetrag gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022.
  • Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro: Damit erhöhen wir das Nettoeinkommen für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Davon profitieren sechs Millionen Arbeitnehmer:innen, besonders Ostdeutsche, Frauen und Beschäftigte in Branchen mit geringer Tarifbindung.
  • Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Wir verlängern die Sonderregelungen bis zum 30. Juni 2022 und unterstützen damit Beschäftigte und Unternehmen in der Pandemie.
  • Steuerliche Erleichterungen: Wir entlasten weiterhin die Wirtschaft in der Pandemie und haben das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen:

            o erweiterte Verlustverrechnung

            o Verlängerung der degressiven Abschreibung um ein Jahr

            o Verlängerung der Home-Office-Pauschale um ein Jahr

            o Steuerbefreiung der Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

            o Steuerfreiheit für den Corona-Pflegebonus

Maßnahmen des zweiten Entlastungspakets vom 24. März 2022
Entlastungen für Bürger:innen

  • Energiepreispauschale von 300 Euro für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige und Selbständige. Zudem unterliegt die Pauschale der Einkommenssteuer, so dass sie umso geringer ausfällt, je höher der Steuersatz ist.
  • Einmalbonus von 100 Euro für jedes Kind: Damit federn wir besondere Härten für Familien ab. Der Bonus wird auf den Kinderfreibetrag angerechnet.
  • Einmalzahlung von 100 Euro für Empfänger:innen von Sozialleistungen: Die Zahlung gilt zusätzlich zu der bereits im Februar beschlossenen Einmalzahlung von 100 Euro.
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe: 3 Monate lang – von Juni bis August 2022 – 30 Cent weniger für Benzin und 14 Cent weniger für Diesel (europäisches Mindestmaß).
  • ÖPNV-Flatrate für 9 Euro pro Monat: Das 9-Euro-Ticket galt von Juni bis August 2022 für alle Bürger:innen in ganz Deutschland.

Stabile Energieversorgung durch Diversifizierung unserer Energiequellen

  •  Ausbau der erneuerbaren Energien: Die Bundesregierung hat wichtige Gesetze auf den Weg gebracht, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien massiv zu beschleunigen. Erneuerbare Energien erhalten künftig Vorrang bei der Schutzgüterabwägung. Ausschreibungsmengen und Ausbauziele heben wir deutlich an. Bis 2035 soll Strom nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Bereitstellung von Gas: Ausgefallene Gaslieferungen kompensieren wir durch neue Energiepartnerschaften und die Diversifizierung unserer Bezugsquellen. Bislang kam der größte Teil der Erdgas-Importe über Pipelines nach Deutschland. Gas kann aber auch in flüssiger Form (Liquified Natural Gas, LNG) per Schiff nach Europa und Deutschland gebracht werden. Deshalb hat die Ampel frühzeitig damit begonnen, schwimmende LNG-Terminals zu mieten. Zusätzlich treiben wir den Bau von LNG-Terminals an Land voran, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können. Wir füllen die Gasspeicher und treffen Vorsorge für den Winter. Anfang des Jahres waren die Gasspeicher kaum gefüllt. Das haben wir geändert und dafür gesorgt, dass die Speicher in-zwischen nahezu vollständig gefüllt sind.
  • Förderung von Wasserstoff: Wir beschleunigen den Hochlauf unserer Wasserstoffwirtschaft und bauen unsere internationalen Lieferpartnerschaften aus. Dazu werden wir auch verstärkt klimaneutralen Wasserstoff importieren.

Stärkung des Ordnungsrahmens

  • Entlastungen für Verbraucher:innen gewährleisten: Wir werden alle Möglichkeiten prüfen, durch kartell- und wettbewerbsrechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Absenkung der Energiesteuern und sinkende Rohstoffpreise auch wirklich an die Kund:innen weitergegeben werden.
  • Stärkung der Marktaufsicht und -regulierung: Wir wollen – auch mit unseren europäischen Partnern – an Lösungen arbeiten, um künftigen Fehlentwicklungen auf den Rohstoffmärkten besser begegnen zu können.

Verringerung des Energieverbrauchs

  • Förderung von energieeffizienten Gebäuden: Wir reformieren das Gebäudeenergiegesetz und legen im Neubau ab 1. Januar 2023 den Effizienzstandard 55 fest. Zudem soll ab 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Immobilieneigentümer:innen werden wir den Austausch von über 20 Jahre alten Heizungsanlagen erleichtern.
  • Stärkung der Fernwärme: Wir werden eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung einführen und als zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung verankern. Wir wollen bei der Fernwärme für 2030 einen Anteil von mindestens 50 Prozent klimaneutraler Wärme erreichen. Dazu werden wir unter anderem dafür sorgen, dass Abwärme schnell und unkompliziert in die Fernwärme integriert werden kann.
  • Aufruf der Bundesregierung zum Energiesparen: Wir müssen aber auch Energie einsparen. Damit das gelingt, hat die Ampel die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet. Mit Erfolg: Viele Haushalte und Unternehmen haben in den vergangenen Monaten den Energieverbrauch deutlich reduziert.

Maßnahmen des dritten Entlastungspakets vom 3. September 2022
Maßnahmen auf dem Energiemarkt

  • Hohe Zufallsgewinne abschöpfen: Viele Energieunternehmen erzielen wegen des Marktdesigns hohe unerwartete Gewinne, sogenannte Über- oder Zufallsgewinne. Diese schöpfen wir EU-weit ab, um eine Strompreisbremse zu finanzieren (siehe S. 4, Abwehrschirm vom 29. September 2022).
  • Anstieg der Netzentgelte dämpfen: Netzentgelte sind Teil der Strompreise und werden somit von den Verbraucher:innen getragen. Wir sorgen dafür, dass ihr Anstieg begrenzt wird.
  • Entlastung beim CO2-Preis: Die für Januar 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises für Brennstoffe um fünf Euro pro Tonne wird um ein Jahr verschoben. Auch die Folgeschritte verschieben sich.

Entlastungen für Bürger:innen

  • Familien unterstützen: Wir erhöhen ab Januar 2023 Kindergeld und -zuschlag auf einheitlich 250 Euro pro Kind (ursprünglich waren 237 Euro für das Kindergeld bzw. 229 Euro für den Kinderzuschlag vorgesehen). Auch der Kinderfreibetrag steigt 2023 und 2024 deutlich an.
  • Einmalzahlung für Studierende: Mit einer Energiepreispauschale von 200 Euro entlasten wir Studierende sowie Fach- und Berufsschüler:innen. Der Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei und kann digital beantragt werden.
  • Höheres Wohngeld für mehr Berechtigte: Das Wohngeld wird auf rund 370 Euro pro Monat verdoppelt. Künftig können es bis zu zwei Millionen Haushalte erhalten. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert.
  • Zweiter Heizkostenzuschuss: Wer bereits Wohngeld bezieht, erhält einen zweiten Heizkostenzuschuss (415 für eine Person, 540 Euro für zwei Personen, für jede weitere Person 100 Euro).
  • Einführung des Bürgergelds: Ab 2023 sorgt das Bürgergeld für mehr Respekt, Sicherheit und neue Chancen. Der Regelsatz steigt um 53 Euro auf 502 Euro, zudem gibt es bei beruflicher Qualifizierung einen Weiterbildungsbonus von 150 Euro.
  • Einmalzahlung für Rentner:innen: Sie erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro. Der Betrag wird bis Mitte Dezember 2022 über die Rentenzahlstellen ausgezahlt und ist steuerpflichtig, nicht aber sozialversicherungspflichtig. Auch Versorgungsbeziehende des Bundes erhalten die Einmalzahlung.
  • Weniger Sozialabgaben bis 2.000 Euro: Wer einen Midijob ausübt, zahlt künftig weniger Sozialabgaben. Dazu haben wir die Midijob-Einkommensgrenze von 1.600 auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Die Rentenansprüche bleiben dadurch unverändert.
  • Das Kurzarbeitergeld haben wir bis Ende 2023 verlängert. Es gilt weiterhin der erleichterte Zugang, zudem können auch Leiharbeitnehmer:innen die Unterstützung erhalten.
  • Abbau der kalten Progression: Um die Folgen der Preissteigerungen auszugleichen, passen wir die Einkommensteuertarife an. Das bedeutet: weniger Steuern und mehr Netto für 48 Millionen Bürger:innen.
  • Wir führen ein Deutschlandticket für 49 Euro monatlich ein. Damit kann der ÖPNV in ganz Deutschland für beliebig viele Fahrten genutzt werden.
  • Sonderzahlungen von Arbeitgebern: Diese können als Inflationsausgleich gewährt werden und sind bis zu 3.000 Euro steuerfrei. Dies gilt bis Ende 2024.
  • Die Doppelbesteuerung der Renten wird abgeschafft. Ab 2023 sind Rentenbeiträge steuerlich vollständig absetzbar. Künftig werden Renten nur besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.
  • Die Home-Office-Pauschale wird verbessert und entfristet: Damit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von 6 Euro möglich, maximal 1.260 Euro pro Jahr (ursprünglich waren 5 Euro pro Tag und maximal 600 Euro pro Jahr geplant).
  • Die Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme senken wir bis Ende 2024 auf 7 Prozent.

Unterstützung für Unternehmen

  • Der Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer für energieintensive Unternehmen wird bis Ende 2023 verlängert. Damit entlasten wird rund 9.000 Betriebe, die viel Energie benötigen.
  • Bestehende Hilfsprogramme für Unternehmen werden bis Ende 2022 verlängert, darunter das KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland (UBR), die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur Liquiditätssicherung sowie das Energiekostendämpfungsprogramm.
  • Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie bleibt bis Ende 2023 auf 7 Prozent reduziert.

Maßnahmen des Abwehrschirms über 200 Milliarden Euro vom 29. September 2022

Soforthilfe Dezember

  • Private Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas oder Wärme im Jahr wird die vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlung im Dezember 2022 erlassen. Diese Entlastung überbrückt die Zeit bis zur Einführung der Gaspreisbremse.

Energiepreisbremsen

  • Gas- und Fernwärme-Preisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Für Haushalte und Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen ist geplant, den Gaspreis für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen (Fernwärme 9,5 Cent). Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge (bezogen auf den Verbrauch im Jahr 2021). Zugleich sorgen wir dafür, dass Anreize zum Gaseinsparen aufrechterhalten werden.
  • Strompreisbremse für private Haushalte und Unternehmen: Sie gilt ebenfalls vom 1. März 2023 bis 30. April 2024. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet. Haushalte sowie kleinere Unternehmen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbrauchen, erhalten 80 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Bruttopreis von 40 Cent pro Kilowattstunden. Verbraucht man mehr als 80 Prozent, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an. Das bedeutet: Auch hier lohnt es sich, den Strom einzusparen. Unternehmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30.000 Kilowattstun- den im Jahr erhalten 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde.
  • Besondere Regelungen für Härtefälle: Spezielle Unterstützung ist etwa für Krankenhäuser, Unikliniken, Forschungseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen. Und wir setzen uns für eine gerechte Lösung für diejenigen ein, die mit anderen Brennstoffen wie z. B. Öl oder Holzpellets heizen und besonders belastet sind.
  • Zufallsgewinne am Strommarkt abschöpfen: Denn obwohl viele Energieunternehmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, Braunkohle oder Kernkraft weitgehend gleichbleibende Produktionskosten haben, erhalten sie für ihren Strom den derzeit sehr hohen Marktpreis. Diese Zufallsgewinne ziehen wir heran, um Strom für die Verbraucher:innen günstiger zu machen.
  • Parallel arbeitet die Bundesregierung an der Einführung eines befristeten Solidarbeitrags auf die Gewinne von Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich.

Weitere Informationen zu den Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es unter:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland

 

„Den Wandel der Arbeitswelt gemeinsam gestalten“

„Die Transformationsagentur Rheinland-Pfalz soll mit vielfältigen Unterstützungsangeboten für Beschäftigte, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger den fortschreitenden Transformationsprozess zu einem Erfolg verhelfen. Sie vernetzt, berät und unterstützt auf höchstem Niveau. Gleichzeitig übersetzt sie abstrakte Veränderungsprozesse in konkrete Handlungsoptionen. Damit wird Transformation greifbar, so dass alle beteiligten Akteure den Wandel der Arbeitswelt gemeinsam gestalten können.“...

 

Ab Wintersemester 2022/23 Studiengang “Digital Engineering” in Germersheim

Sowohl Stadt als auch Landkreis werden das Projekt durch Übernahme der Mietkosten für die Dauer von 5 Jahren unterstützen. Landrat und Bürgermeister hoffen auf die Zustimmung der Gremien nach erfolgter Beratung. Die Mietkosten belaufen sich auf Jährlich 40.000 Euro.

Für Abiturienten eröffnen sich damit neue Chancen auf ein attraktives Studium in engem Bezug auf technische Unternehmen in der Region und später auch auf attraktive Arbeitsplätze.

Das Land wird die Hochschule mit 300.000 Euro im Jahr bezuschussen. Auch diverse Südpfälzer Unternehmen sind an der Etablierung des Studiengangs interessiert und werden diesen ebenfalls finanziell unterstützen.

Bei dem Studiengang Digital Engineering handelt es sich um einen Praxisnahen Ingenieursstudiengang bestehend aus 7 Semestern, an der Schnittstelle zwischen Elektrotechnik und Informatik mit dem Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng.). Betreut wird der Studiengang von den Fachbereichen Angewandte Ingenieurwissenschaften (AING) aus Kaiserslautern und Informatik und Mikrosystemtechnik (IMST) aus Zweibrücken.

Als Standort ist das Gebäude der Sparkasse in Germersheim am Tournuser Platz vorgesehen. Auf Rund 500 qm finden Vorlesungen Stand, die zum Teil mit Streaming von den Standorten Kaiserslautern und Zweibrücken übertragen werden. Durch speziellen Einsatz von ARS (Audiance response systeme) soll gewährleistet werden, dass die Studierenden jederzeit Fragen stellen können und auch eine Beantwortung durch die Lehrkräfte gewährleistet werden kann. Fachliche Ansprechpartner werden dennoch vor Ort in Germersheim sein.

Mit diesem Studiengang wird nicht nur ein wichtiger Meilenstein für den Standort Germersheim, sondern auch ein wichtiges Signal für alle Technikunternehmen in der Region geschaffen, so Markus Kropfreiter, der es insbesondere auch deshalb begrüßt, da er u.a. dem Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien angehört.

Interessierte können sich ab März via Mail an die Hochschule Kaiserslautern, Studienkoordinator M.Sc. Karl-Georg Kettering, für weitere Informationen und eine Beratung wenden. Am 15. März 2022, 16.00 Uhr findet eine Online Informationsveranstaltung statt. Anmeldungen hierfür sind per Mail unter
digital-engineering@hs-kl.de

 

Markus Kropfreiter, MdL informiert: RLP kündigt Übernahme kommunaler Altschulden an!

Rheinland-Pfalz will Städte, Gemeinden und Landkreise von einem großen Teil ihrer
Schuldenlast befreien.

Wie bei der Vorstellung des Haushaltsentwurfs für 2022 im Landtag erklärt wurde, möchte das Land mit einem Kraftakt die drückende Schuldenlast der Kommunen in Rheinland-Pfalz abbauen. Damit geht eine langjährige Forderung der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik Rheinland-Pfalz in Erfüllung.

Grundlage für diese Entscheidung ist die Absichtserklärung der neuen Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern einen wesentlichen Beitrag bei der Entlastung der Kommunen von Altschulden zu leisten.


“Das ist der Schritt in die richtige Richtung, um vielen Kommunen ihre finanzielle
Handlungsfreiheit zurück zu geben, so Markus Kropfreiter”.

 

Germersheim ist jetzt “Grenzenlos”

Die Berufsbildende Schule Germersheim/Wörth erhält BNE-Auszeichnung durch Verein World University Service (WUS) im Projekt „Grenzenlos – Globales Lernen in der beruflichen Schule“ und wird Teil des „Grenzenlos-
Schulnetzwerks“.

Germersheim, 23.11.2021. Grenzenlos-Lehrkooperationen bieten den Schülerinnen und Schülern wertvolle Einblicke in einen Berufsalltag, der globalisiert ist und nachhaltiges Handeln erfordert. „Der Begriff Nachhaltigkeit stammt ursprünglich aus der deutschen Forstwirtschaft und bedeutet, dass nur so viele Bäume entnommen werden dürfen wie nachwachsen“, so Dr. Kambiz Ghawami (Geschäftsführender Vorsitzender des World University Service, WUS) in seinem Grußwort am 23. November 2021 zur Zertifizierung der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth.
Die BBS Germersheim wurde als 9. Berufliche Schule in Rheinland-Pfalz für ihre Aktivitäten im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgezeichnet und ist nun Teil eines bundesweiten Netzwerks von mehr als 40 Grenzenlos-Schulen. Den wichtigen Beitrag der BBS Germersheim zum Erreichen der Agenda 2030 würdigten in ihren Grußworten Thomas Hitschler (MdB) sowie Landratsabgeordneter Markus Kropfreiter (MdL). Das Ministerium des Innern und für Sport vertrat Jenny Bauer, die für Schulpartnerschaften mit Ruanda zuständig ist. Petra Jendrich gratulierte per Videobotschaft für die Abteilung Berufsbildende Schulen des Bildungsministeriums. Seitens des rheinland-pfälzischen Pädagogischen Landesinstituts richtete BNE-Landeskoordinatorin Birgit Fink Grüße aus und motivierte die BBS Germersheim dazu, den nächsten Schritt in Richtung BNE-Schule zu unternehmen. Schulleiter Alexander Ott nahm die Auszeichnung in Form einer Urkunde und einer Plakette durch Dr. Kambiz mit Freude entgegen. „Er freue sich, dass die Inhalte des globalen Lernens zukünftig nicht zusätzlich zum Unterricht angeboten werden, sondern fest im Curriculum verankert sind und zum Alltag werden“, so Dr. Ghawami. Die Schule kann stolz sein, denn die Auszeichnung ist Teil zahlreicher Aktivitäten im Bereich BNE. Innerhalb kürzester Zeit hatte die BBS Germersheim daher die Anforderungen zum Erreichen des Schulsiegels erreicht. Die Schulleitung hatte eine Selbstverpflichtung zu Globalem Lernen und BNE an der gesamten Schule unterzeichnet; Lehrerin Christine Franke besuchte zuvor BNE-Lehrkräftefortbildungen. Kern der Aktivitäten waren Lehrkooperationen mit Grenzenlos-Aktiven aus Afrika und Lateinamerika, die sie und ihre engagierten Kolleginnen und Kollegen Sandra Rodeck und Marc Sowinski im Online- und Präsenzunterricht durchführten. André Glatzel versicherte, dass er als Nachhaltigkeitsbeauftragter der BBS Germersheim (Projekt Fifty- fifty) für die Fortsetzung des Engagements der Schule beim globalen Lernen sorgen wird.

Auch bei den Grenzenlos-Lehrkooperationen spielt die Landespartnerschaft zwischen Ruanda und Rheinland-Pfalz eine wichtige Rolle. Daher führte der ruandische Student Christian Izabayo von der Technischen Universität Kaiserslautern stellvertretend für die rund 100 Grenzenlos-Aktiven aus Afrika, Asien und Lateinamerika anlässlich der Auszeichnung eine Lehrkooperation zum Thema „Stolz auf mein Holz“ mit einer der beiden Übungsfirmen der 11. Jahrgangsstufe durch. Grundlage für die Aktivitäten rund um „Grenzenlos“ ist der „Orientierungsrahmen des Lernbereichs Globale Entwicklung“ (KMK/BMZ 2016) und die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDGs).

Das Projekt „Grenzenlos—Globales Lernen in der beruflichen Bildung“ wird von Rheinland-Pfalz, den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen und dem Saarland sowie von ENGAGEMENT GLOBAL im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.

 

Antrag zur Vorlage und Besprechung in der Kreistagssitzung am 07. Dezember 2020 Busverkehr an Wochenenden und Feiertagen

Die SPD Fraktion hat folgenden Antrag gestellt:

Die SPD Fraktion im Kreistag stellt den Antrag, der Kreistag möge beschließen, den Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung des Linienbusverkehrs im gesamten Kreisgebiet ab dem 1.1.2021 an Wochenenden und Feiertagen kostenfrei zu ermöglichen.

Begründung: An Wochenenden und Feiertagen fahren die Busse im Kreis Germersheim nahezu leer – Einnahmen aus Fahrkartenverkauf entstehen nahezu keine. Die durch diese Leerfahrten entstehenden Defizite sind dennoch vollständig vom Kreis zu tragen. Als Anreiz zum generellen Umstieg auf den ÖPNV kann die kostenfreie Nutzungsmöglichkeit für Linienbusse die Bürgerinnen und Bürger an Wochenenden als „Kennenlernangebot“ zu einer Veränderung des Mobilitätsverhaltens beitragen. Darüber hinaus soll die Maßnahme tourismusfördernd wirken und auch einheimischen Nutzerinnen und Nutzern die Fahrt zu Veranstaltungen, Märkten o.ä. im ÖPNV empfehlen. Diese Maßnahme leistet einen Beitrag zur Verkehrswende und zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs. Der ÖPNV soll dadurch positiver wahrgenommen werden dessen Attraktivität gesteigert werden – sodass auch Fahrgäste für die kostenpflichtige Nutzung des ÖPNV unter der Woche gewonnen werden können.

 

Antidiskriminierungs-Kooperation „Für ein buntes Miteinander“

Wörth, 11.02.2020  Katrin Rehak-Nitsche (MdL) informiert, dass die Leitstelle „Kriminalprävention“ im Ministerium des Innern und für Sport in Kooperation mit den regionalen Sportbünden und dem Landessportbund zum Wettbewerb „Für ein buntes Miteinander - Gegen Rassismus und Diskriminierung im Sport“ aufruft. Die Leitstelle unterstützt die teilnehmenden Vereine und Verbände dabei sowohl finanziell mit bis zu 4.000 Euro als auch inhaltlich und mit Material wie beispielsweise mit Fahnen, Schildern oder einem Straßenfußballcourt. Ziel der Kampagne ist es, für Diskriminierung und Rassismus im Alltag zu sensibilisieren und diesen so den Nährboden zu entziehen.

Bewerben können sich Sportvereine und -verbände aus Rheinland-Pfalz, die als Kooperationspartner die Initiative vor Ort durchführen und dabei ihre Sportlerinnen und Sportler, Trainerinnen und Trainer sowie Zuschauerinnen und Zuschauer gleichermaßen mit einbinden. 

Die Kooperationspartner verpflichten sich im Kampagnenjahr eine Schulung bzw. ein Training zu ausgewählten Aspekten wie zum Beispiel Alltagsrassismen oder Rechtsrock durchzuführen und zudem mit öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen wie Trikotaufdrucken, Stadiondurchsagen oder Internetbeiträgen zu sensibilisieren. 

Interessierte Vereine können sich mit einem formlosen Schreiben (maximal 2-3 Seiten) bis zum 31.03.2020bewerben. Darin sollte kurz die Vereinsstruktur dargestellt werden sowie die Motivation dafür, Kooperationspartner von "Für ein buntes Miteinander" zu werden. Erste Vorschläge für die Umsetzung vor Ort sind ebenso zu benennen wie die Ansprechpartnerin oder der Ansprechpartner für die Umsetzung. Pro Kooperationsjahr (1. Mai 2020 bis 30. April 2021) können landesweit 15 Vereine berücksichtigt werden. 

„Die Kampagne ist ein Baustein des Themenschwerpunkts der Landesregierung "Miteinander Gut Leben. Rheinland-Pfalz gegen Hass und Hetze,“ erläutert Rehak-Nitsche. „Denn Sport steht für Fairness, Respekt und Toleranz. Er bringt Menschen unterschiedlichen Alters, Nationalität, Religion und Einstellung zusammen und kann helfen, Vorurteile abzubauen, Empathie zu stärken und Toleranz zu lehren. Dies gelingt jedoch nur, wenn der Sport frei von Vorbehalten, Hetze und Gewalt ist.“

Interessierte Vereine senden ihre Bewerbung vorzugsweise per Mail an den für sie zuständigen regionalen Sportbund. Weitere Informationen, auch zur Bewerbung, finden Sie unter www.buntesmiteinander.rlp.de.

 

Kreisverband holt Wahlkampfprofi nach Maxau

 

Der SPD Kreisverband Germersheim fand sich am Samstag den 10. November zu einer arbeitsintensiven Klausur im Bürgerhaus in Maximiliansau ein. Der Tag sollte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzliche und neue Ideen für einen gelungenen Kommunalwahlkampf 2019 liefern. Zu Beginn stellte Christian Schulze vom SPD Landesverband die Dachkampagne des Landes Rheinland-Pfalz zur Kommunalwahl vor. Nochmals vielen Dank für den Besuch in der Südpfalz! Im Anschluss ging es dann so richtig los, der Wahlkampftrainer Rainer Zeimentz animierte alle Teilnehmer zur Ideenfindung und vermittelte nützliches Knowhow rund um die Wahlkampfführung. Nach einem gemeinsamen Mittagessen in geselliger Atmosphäre beim Griechen nebenan, ging es in die Abschlussrunde, in der offen diskutiert wurde und die Wahlkampfthemen auf den Prüfstand gestellt wurden. Ein anstrengender aber gelungener Tag, die Kommunalwahlen können kommen!

 

Für ein friedliches Miteinander in Kandel

Kandel ist eine lebenswerte Kleinstadt in der Pfalz. Die Atmosphäre hier ist weltoffen, friedlich und tolerant. 

Mit Entsetzen und großer Trauer haben die Menschen hier auf den gewaltsamen Tod einer jungen Kandelerin im Dezember 2017 reagiert. 

In den Wochen danach haben sie erleben müssen, wie rechtsextreme Gruppen und Parteien Kandel zu einem Ort ihrer demokratiefeindlichen Propaganda gemacht haben. 

Unter der Überschrift „Kandel ist überall“ haben Landtagsabgeordnete der „Alternative für Deutschland“ und rechtsextreme Netzwerke am 24. März 2018 erneut zu einer Demonstration in Kandel aufgerufen. Zu dieser Ver-anstaltung werden bis zu 2000 Personen aus dem rechtspopulistischen und rechtsextremen Spektrum erwartet. 

Das wollen wir nicht einfach so hinnehmen und rufen als Bürgerinnen und Bürger von Kandel, der Südpfalz und des ganzen Landes, zum friedlichen Gegenprotest auf – Wir sind Kandel! 

Die rechtspopulistischen Parteien und Gruppierungen schüren Ängste und Verunsicherungen bei den Menschen. Es werden Feindbilder beschworen und Institutionen unserer Demokratie in Frage gestellt. 

Das Bündnis „Wir sind Kandel“ wendet sich gegen Ausgrenzung, Hetze, Rassismus und Hass. Wir stehen für De-mokratie, Respekt und Vielfalt! 

Wir rufen deshalb zur Kundgebung mit anschließendem Demonstrationszug auf! 

Am Samstag, 24. März 2018 um 14:00 Uhr, Bahnhofsvorplatz,  Georg-Todt-Straße in 76870 Kandel (Hinweis: Änderung des Startpunkts möglich)

 

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Aktuelle Informationen

02.10.2024 17:27 Martin Rosemann im Podcast „Lage der Fraktion“ zum Rentenpaket II und zum Tariftreuegesetz
In der aktuellen Folge des Podcasts „Lage der Fraktion“ ist Martin Rosemann zu Gast, unser arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher. Er erklärt, warum vor allem die heutigen Beschäftigten von der Rentenreform profitieren werden, warum der Staat sich nicht an Lohndumping beteiligen darf – und warum er nach gut einem Jahrzehnt im Bundestag noch einmal etwas Neues… Martin Rosemann im Podcast „Lage der Fraktion“ zum Rentenpaket II und zum Tariftreuegesetz weiterlesen

02.10.2024 17:25 Eine Milliarde für bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnungsbau
Das Bauministerium unterstützt die Wohnungswirtschaft beim Bau von bezahlbarem Wohnraum ab 1. Oktober mit dem neuen Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Für dieses und nächstes Jahr stehen jeweils eine Milliarde Euro zur Verfügung. „Mit dem neuen Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ stellen wir eine dritte Fördersäule bereit, die neben dem sozialen und privaten Wohnungsbau… Eine Milliarde für bezahlbaren, klimafreundlichen Wohnungsbau weiterlesen

02.10.2024 17:24 Bernhard Daldrup zum Wohngeld-Plus-Gesetz
Das Wohngeld-Plus-Gesetz wirkt Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen, ist gestiegen. Grund dafür ist das im Januar 2023 in Kraft getretene „Wohngeld-Plus-Gesetz“. Auf seiner Basis wurde erstens mehr ausgezahlt und zweitens haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld erhalten. „Die Belastung durch Wohnkosten ist für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen hoch. Hier hilft das Wohngeld-Plus:… Bernhard Daldrup zum Wohngeld-Plus-Gesetz weiterlesen

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